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Universität Bayreuth erkennt zu Guttenberg den Doktor-Titel ab


23.02.11

Universität Bayreuth erkennt zu Guttenberg den Doktor-Titel ab

Erheblicher Verstoß gegen Rechtsprechung und wissenschaftliche Pflichten

(MEDRUM) Die Universität Bayreuth teilte heute Abend in einer Eilmeldung mit, daß sie Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg den Doktor-Titel aberkannt hat.

Kein bloßer Bagatellfall

Freiherr zu Guttenberg habe bei seiner Doktorarbeit in erheblichem Umfang gegen die Rechtsprechung und wissenschaftlichen Pflichten verstoßen, erläuterte die Universität ihre Entscheidung. Diethelm Klippel, Ombudsmann der Universität Bayreuth sagte, es sei "kein bloßer Bagatellfall". Mehr als zwanzig Stellen seien eingehend und mit eindeutigem Ergebnis geprüft worden.

Weiter teilte die Universität mit, sie habe darauf verzichtet nachzuweisen, ob Guttenberg bewusst getäuscht habe. Es "wäre sicherlich ein längerer Prozess gewesen, dies dezidiert nachzuweisen." Darauf habe die Universität verzichtet, weil Guttenberg selbst um die Rücknahme seiner Dissertation gebeten habe.

Mit dieser Entscheidung wird die Promotionsurkunde der Verleihung des Doktortitels an Karl-Theodor Freiherr zu Gutenberg eingezogen. Offiziell durfte er den Doktor-Grad seit dem 28. Januar 2009 führen.

Urheberrechtsgesetz

Für den Plagiatsvorwurf bei einer Dissertationsschrift ist neben der Promotionsordnung einer Universität in genereller Hinsicht insbesondere auch das Urheberrechtsgesetz von Bedeutung. In § 23 des Urheberrechtsgesetzes, Bearbeitungen und Umgestaltungen, heißt es (Auszug):
"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden."
Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst stehen grundsätzlich unter dem Schutz des Urheberrechtes. Zu ihnen gehören insbesondere Sprachwerke, wie Schriftwerke oder Reden.
Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz sind auch strafrechtlich geschützt. In § 106 heißt es:
Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht in der Entscheidung der Universität Bayreuth keine Schwächung ihres Verteidigungsministers, wie die Nürnberger Nachrichten berichten. Sie entspreche der Selbsteinschätzung von zu Guttenberg.


25.02.11 Rheinische Post Guttenberg und der Fall des Andreas K.

Leserbriefe

Sicherlich hat Herr Guttenberg viel Mühe in die Arbeit gesteckt, aber zur Bewahrung der wissenschaftlichen Seriosität und Qualität war eine Aberkennung des Doktortitels unabdingbar. Wäre dies nicht geschehen, käme das fast einem Präzedenzfall zu ungunsten der Wissenschaft gleich.