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Verfassungsrat hält an Verbot von Homo-Ehe in Frankreich fest

Titel: 
Verfassungsrat hält an Verbot von Homo-Ehe in Frankreich fest
Quelle: 
Thüringer Allgemeine
vom: 
28.01.11
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Das Verbot der Homo-Ehe ist in Frankreich rechtmäßig. "Nach französischem Gesetz ist die Ehe eine Vereinigung von Mann und Frau", erklärte der Verfassungsrat am Donnerstag, der wie das Bundesverfassungsgericht in Deutschland die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen prüft. Die Initiative, auch die Homo-Ehe für verfassungsmäßig zu erklären, war von einem lesbischen Paar ausgegangen. Die beiden Frauen leben seit 14 Jahren zusammen und haben vier Kinder. Mit einer Ehe wollten sie Fragen des Sorgerechts sowie des Erbes im Todesfall eines Partners geklärt wissen.