02.07.08
Die drohende Abschaffung des Widerspruchs im Rechtsstaat
Warum Widerspruch zur Überprüfung eines Behördenbescheids einlegen, wenn auch gleich Gerichte befasst werden können?
(MEDRUM) Behörden arbeiten nicht immer fehlerfrei. Auch ihre Entscheidungen sind nicht immer frei von Ermessensfehlern. Fehlerhafte Bescheide oder zweifelhafte Entscheidungen können normalerweise auf dem Weg überprüft und korrigiert werden, indem das Rechtsmittel des Widerspruchs zu einem Verwaltungsakt genutzt wird. Damit kann die Behörde fehlerhafte Beischeide korrigieren oder Entscheidungen ändern. Der Weg des Widerspruchs soll jedoch abgeschafft werden.
Wie Frontal 21 anhand eines aktuellen Falles am 1. Juli berichtet hat, soll das Rechtsmittel des Widerspruchs allmählich aus der Welt geschafft werden. Behörden gingen immer mehr dazu über, gleich auf den Rechtsweg bei Gericht zu verweisen, das heißt, der Bürger soll Klage beim Gericht einreichen. Dadurch werden die Möglichkeiten des Bürgers, zu seinem Recht zu kommen auf schleichendem Wege ausgehölt. Der Schritt zum Gericht ist wesentlich kostenträchtiger und zeitaufwendiger. Darüber hinaus sind die Gerichte auf Grund einer steigenden Flut von Verfahren ohnehin schon überlastet. So verwundert es nicht, wenn Juristen und Rechtswissenschaftler eine Erosion des Rechtstaates befürchten, für Gerichte eine zunehmende Bürokratisierung sehen und schließlich auch auf eine weitere Zunahme der Staatsverdrossenheit beim Bürger hinweisen. Aus dem Bericht von Frontal 21 kann gefolgert werden, dass die Mehrzahl der Justizminister der Bundesländer für eine Abschaffung des Widerspruchsverfahrens ist. Justizminister Ulrich Goll (FDP) aus Baden-Württemberg hält dies hingegen für einen Fehler.