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Unverantwortlicher Mißbrauch des Rassismusbegriffs durch DIE LINKE


29.11.10

Unverantwortlicher Mißbrauch des Rassismusbegriffs durch DIE LINKE

Linkspartei diffamiert Abstimmung der Schweizer Bürger gegen Kriminalität von Ausländern als Rassismus

(MEDRUM) Die Partei DIE LINKE kritisierte das Ergebnis der Volksabstimmung gegen Ausländerkriminalität am Sonntag in der Schweiz und erklärte, die Abstimmung zeige, daß Widerstand gegen Rassimus dringend notwendig sei.

In der Schweizer Volksabstimmung ging es darum, durch Änderung der Bundesverfassung der Schweiz kriminellen Ausländern konsequent das Aufenthaltsrecht zu entziehen. 53 Prozent stimmten für diese Gesetzesinitiative, die maßgeblich von der Schweizer Volkspartei getragen wurde. Christine Buchholz, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der Partei DIE LINKE, erklärte am Montag dazu:

"Der Widerstand gegen den Ausländerhass der Schweizer Volkspartei (SVP) war leider zu gering. Die Christdemokratische Volkspartei sprang sogar noch mit einer eigenen Initiative auf den Zug der SVP auf. Bereits vor einem Jahr hatte die SVP Erfolg mit der Kampagne gegen Minarette. Nun lenkt sie zum zweiten Mal den gesellschaftlichen Unmut auf Migranten, denen unterstellt wird, sie seien krimineller, als der Rest der Bevölkerung."

Wie MEDRUM berichtete, zielte die Initiative in der Schweiz vor allem darauf, Ausländern dann das Aufenthaltsrecht zu entziehen, wenn sie wegen schwerer krimineller Delikte wie Mord, Raub, Menschen- oder Drogenhandel verurteilt werden und das vom Gaststaat gewährte Bleiberecht in schwerwiegender Weise mißbraucht haben. Nicht Ausländer als Personen oder die angebliche Unterstellung, sie seien krimineller als der Rest der Bevölkerung - wie DIE LINKE suggeriert - waren also Gegenstand der Gesetzesinitiative sondern die Frage, welche Konsequenzen kriminelles Verhalten auf das Aufenthaltsrecht haben soll.

Mit ihrer heutigen Erklärung zeigt die Linkspartei nicht nur ein bedenklichen Verhältnis zum Recht einer Nation, über das Aufenthaltsrecht im eigenen Land zum Schutz der Bevölkerung und Wahrung ihrer legitimen Interessen bestimmen zu dürfen, sondern betreibt zugleich einen unverantwortlichen Mißbrauch des Rassismusbegriffes, weil mit der Verwendung dieses Begriffes im Zusammenhang mit der Schweizer Initiative die abscheulichen Verbrechen des Nationalsozialismus und seiner menschenverachtenden, rassistischen Ideologie in inakzeptabler Weise verharmlost  werden. Denn Rassismus ist untrennbar mit dem nationalsozialistischen Terror-Regime des Dritten Reiches verbunden, das eine zutiefst menschenfeindliche Lehre über angeblich höher- und minderwertige menschliche Rassen vertrat und damit nach dem angeblichen Recht der "Herrenrasse" als dem Recht des Stärkeren den Holocaust und Genozid an den Juden rechtfertigte. Mit derartigen Anschauungen hat die Schweizer Abstimmung nicht das Geringste gemein.

Wer dennoch - wie DIE LINKE - den Kampf Schweizer Bürger gegen Schwerkriminalität von Ausländern in diffuser Weise mit Rassismus gleichsetzt, weist einen besorgniserregenden Mangel an politisch-historischer Bildung und der Fähigkeit auf, in geschichtlichen Zusammenhängen zu denken und sich verantwortungsbewußt zum politischen Zeitgeschehen zu äußern. Gerade wegen der historisch einzigartigen Verantwortung Deutschlands für die rassistischen Gräueltaten der Vergangenheit, wiegt es besonders schwer, wenn deutsche Politiker wie Christine Buchholz von der Linkspartei einer Nation wie der Schweiz Rassismus vorwerfen. Buchholz und DIE LINKE attestieren sich selbst einen eklatanten Mangel an Achtung vor den Opfern des Nationalsozialismus und lassen den Respekt vor der demokratischen Willensbekundung der Bürger unseres Nachbarlandes Schweiz vermissen.


MEDRUM → Schweizer stimmen über Ausschaffung krimineller Ausländer ab