Gesetzentwurf: Verlängerung zivilrechtlicher Verjährungsfristen auf 30 Jahr
Berlin. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Rechte von Missbrauchsopfern stärken. „Betroffene sollen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen der vorsätzlichen Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung künftig nicht mehr wie bislang nur drei, sondern 30 Jahre lang geltend machen können", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger gestern gegenüber der PNP.