Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Rechte von Missbrauchsopfern stärken. "Betroffene sollen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der vorsätzlichen Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung künftig nicht mehr wie bislang nur drei, sondern 30 Jahre lang geltend machen können", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der "Passauer Neuen Presse".