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Wider den Mißbrauch öffentlicher Mittel durch gemeinnützige Organisationen


26.11.10

Wider den Mißbrauch öffentlicher Mittel durch gemeinnützige Organisationen

Bundesrat will regelmäßige Prüfung sozialer Einrichtungen vorschreiben und höhere Transparenz schaffen

(MEDRUM) Gegen den Mißbrauch öffentlicher Mittel, der durch den Skandal um die "Treberhilfe" in das Blickfeld der Öffentlichkeit geriet, will der Bundesrat künftig vermehrt einschreiten. Zu diesem Zweck wurde heute ein Gesetzentwurf beschlossen.

Die Länder wollen die Kontrolle von Dienstleistungen sozialer Einrichtungen verbessern. Als Ziele eines heute beschlossenen Gesetzentwurfs wurden genannt:

  • das Vergütungssystem transparenter und damit nachvollziehbarer auszugestalten,
  • Vertragsverletzungen besser zu sanktionieren und
  • einheitlichen Rechtsschutz zu gewährleisten.

Der Bundesrat betont, dass die Kontrolle und Finanzierung sozialer Dienstleistungen und die damit verbundene Frage der Leistungsgerechtigkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel im Bereich der Sozialhilfe vor neuen Herausforderungen stehen. So hätte zum Beispiel die "Maserati-Affäre" bei der Treberhilfe Berlin verschiedene systematische Probleme im Bereich des sozialhilferechtlichen Vertragsrechts deutlich werden lassen.

Im Frühjahr 2010 wurde ruchbar, daß der Chef der gemeinnützigen Gmbh "Treberhilfe" als Sozial-Unternehmer einen über 100.000 Euro teuren Maserati als "Dienstwagen" fuhr. Die "Treberhilfe gehörte zum Diakonischen Werk. Nachdem der Skandal um die Treberhilfe jedoch ausbrochen war, hatte das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung die "Treberhilfe Berlin gGmbH" und die "Treberhilfe Brandenburg gGmbH" aus dem Werk ausgeschlossen. Begründet wurde der Ausschluss damit, dass Mitglieder des Diakonischen Werkes durch den diakonischen Auftrag dem Gemeinwohl verpflichtet sind und erwirtschaftete Mittel zur Erfüllung dieses Auftrages einzusetzen sind. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue und Steuerstraftaten Ermittlungen aufgenommen und Durchsuchungen bei der Treberhilfe durchgeführt.

Im Fall der Treberhilfe war es offenbar möglich, hohe Überschüsse in der Sozialwirtschaft zu erzielen. Die notwendige Transparenz und Kontrolle hatten gefehlt. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf will der Bundesrat diesem Mangel abhelfen.

Die Treberhilfe bittet unverändert um Spenden und weist darauf hin, daß sie als förderungswürdig anerkannt und berechtigt sei, Spendenbescheinigungen ab 50.- Euro auszustellen.