Homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer können in Bayern künftig offiziell mit ihren Partnern im Pfarrhaus zusammenleben. Bedingung dafür sei, dass die Paare in eingetragener Lebensgemeinschaft lebten, sagte der bayerische evangelische Landesbischof Johannes Friedrich am Montag in München. Zudem müssten Kirchenvorstand, Landeskirchenrat, Dekan und Regionalbischof einmütig zustimmen.