Ausländer aus 18 überwiegend westeuropäischen Ländern haben unbeschränkten Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, solange sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Dieser Anspruch bestehe nach dem Europäischen Fürsorgeabkommen, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Das Fürsorgeabkommen gilt unter anderem auch für Türken, die erlaubt in Deutschland leben.