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Regelsatz 2011

Regelsatz 2011

Die Bundesregierung:

Es wird einen nachvollziehbaren Regelsatz für Erwachsene geben. Und zwar

  • 364 Euro für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte,
  • 328 Euro für Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, und
  • 291 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.

Kinder und Jugendliche erhalten ein eigenständig berechnetes Sozialgeld. Damit gibt es:

  • 287 Euro für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren,
  • 251 Euro für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren und
  • 215 Euro für Kinder unter 6 Jahren.