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Kein Schmerzensgeld für angeblichen Missbrauch im Beichtstuhl

Titel: 
Kein Schmerzensgeld für angeblichen Missbrauch im Beichtstuhl
Quelle: 
Stern
vom: 
06.07.10
Zum Inhalt: 

Eine Frau, die vor 40 Jahren als Kind von einem Pater in einem Beichtstuhl missbraucht worden sein soll, bekommt kein Schmerzensgeld. Das hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Würzburg am Dienstag entschieden.