Eine Liebesgeschichte, die nicht von der Gesellschaft sanktioniert wird, ja nicht einmal dem Kalender nach erlaubt ist, heißt - sofern sie ans Licht kommt - „verbotene Liebe" im Gazettendeutsch, im Amtsdeutsch „Unzucht". Für diesen Fall gibt es moralische Einwände und moralische Gesetze. Handelt es sich gar um „Unzucht mit Abhängigen", dann sieht das Gesetz Zuchthausstrafen bis zu 15 Jahren vor.