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Familienpolitik der Dreh- und Angelpunkt der Politik


19.03.10

Familienpolitik der Dreh- und Angelpunkt der Politik

Rede zur Familienpolitik bei der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages am 18. März 2010 *)

von Norbert Geis (CSU), MdB

(MEDRUM) Berlin, 18.03.10 - Unsere Kultur hat nur dann Zukunft und die freiheitliche Demokratie hat nur dann Bestand, wenn die Familie als die Urzelle der Gesellschaft ihre Bedeutung behält. Deshalb ist die Familienpolitik der Dreh- und Angelpunkt der Gesellschaftspolitik und damit der Politik überhaupt.

ImageNur wenn wir jetzt dafür sorgen, dass unsere Kinder, unsere Jugend, in hinreichender Zahl gut ausgebildet und in den Wertvorstellungen unserer Kultur fest verankert sind, werden wir morgen genügend Erfinder, genügend Firmengründer, genügend Anbieter und genügend Nachfrager haben. Nur dann wird der Generationenvertrag auch in Zukunft seine Wirkung entfalten können. Auch der innere und äußere Frieden hat nur dann Zukunft, wenn wir unsere Kinder zu freiheitsfähigen Menschen erziehen. Ein Staat ohne freiheitsfähige Jugend ist ein Staat ohne Zukunft. Diese Persönlichkeiten, auf die ein freiheitlicher Staat angewiesen ist, haben ihre Wurzeln zuallererst in der Geborgenheit der Familie.

Deshalb ist die Familie der wichtigste Angelpunkt einer Gesellschaft. Die Zukunft der Staaten liegt in den Händen ihrer Familien.

Die Väter und Mütter unserer Verfassung haben die grundlegende Funktion der Familie erkannt. Deshalb, dass Ehe und Familie in besonderer Weise geschützt und gefördert werden müssen.

Der Staat hat einen Schutzauftrag für beides, für Ehe und Familie. Die Ehe ist die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist. Sie ist die „alleinige Grundlage einer vollständigen Familiengemeinschaft" und „Voraussetzung für die bestmögliche körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Familiennachzug ausführt (BVerfGE 99, 145 (156).

Die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft ist in diesem Sinne keine Ehe. Sie kann zwar durch den Gesetzgeber mit entsprechenden Regelungen ähnlich ausgestaltet werden wie die Ehe, sie ist jedoch kein „anderes Institut mit der selben Funktion", sondern ein „aliud", wie das Verfassungsgericht in seinem Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz festgestellt hat (BVerfGE 105, 313 (351). Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft steht deshalb auch nicht im Sinne unserer Verfassung unter dem besonderen Schutz des Staates.

Der Staat kann nicht vorschreiben und schreibt auch nicht vor, wie Mann und Frau ihr Leben führen. Da aber Ehe und Familie eine so zentrale Bedeutung haben, muss in der Gesellschaft für das Modell von Ehe und Familie geworben werden. Wir dürfen daher die Auseinandersetzung mit Ideologien, die der Ehe schaden, nicht scheuen. Dies gilt insbesondere für die Diskussion über die Genderideologie.

Der Schutz von Ehe und Familie heißt nicht, dass in diesen Schutz auch Großeltern und Verwandte einbezogen wären. Dieser Schutz gilt nur für die sogenannte Kleinfamilie. Wohl aber können die Eltern eines außerehelichen Kindes und insbesondere kann die alleinerziehende Mutter diesen verfassungsrechtlichen Schutz ebenso beanspruchen. Zudem fordert Artikel 6 Absatz 4 GG für die Mutter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Dieser Schutzauftrag der Verfassung meint einmal die Abwehr von staatlichen Eingriffen in die Familie und Ihre Förderung von Ehe und Familie. Das heißt, dass der Staat, soweit es um Eingriffe geht, auf sein Wächteramt beschränkt ist, soweit es aber um die Förderung geht, hat er eine aktive Familienpolitik zu betreiben.

In der Erfüllung seiner Aufgabe, Ehe und Familie in besonderer Weise zu fördern, sieht sich der Staat drei gegenläufigen Zielen gegenüber:

  • Erstens geht es um die Gründung von Ehe und Familie überhaupt.
  • Zweitens geht es aber auch um die Leistung im Beruf. Junge Menschen wollen berufliche Anerkennung und Einkommen erzielen. Unsere Wirtschaft ist auf diese Arbeitskräfte von Männer und Frauen angewiesen. Dieses Ziel, Leistung im Beruf zu erzielen, steht aber drittens im Widerspruch zum Kinderwunsch.
  • Kinder benötigen Zuwendung und damit Zeit, die die Eltern aufgrund ihrer beruflichen Belastung oft nicht haben.  Die Kita kann in vielen Fällen eine Hilfe sein, die eigentliche Zuwendung aber muss in der Regel von Vater und Mutter kommen. Die Betreuerin kann die Mutter nicht ersetzen.

Diese drei Ziele: Familiengründung, Berufsausübung und Zuwendung zum Kind sind gegenläufig. Es ist Aufgabe der Politik, diese Ziele zu einem Ausgleich zu bringen.

Es muss gelingen, dass Familie und Beruf nebeneinander möglich sind. Halbtagsstellen oder der Arbeitsplatz zu Hause am Computer kann die gleichzeitige Präsenz in Familie und Beruf schaffen. Kinderbetreuungseinrichtungen in der Nähe des Erwerbsortes können eine wichtige Hilfe sein.

Vor allem aber muss nach einer Familienphase eine verlässliche Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglicht werden.
Die Bereitschaft zur Familie leidet auch darunter, dass die Ausbildung oft erst knapp vor Erreichen des 30. Lebensjahres abgeschlossen werden kann. Vorher aber wollen und können die jungen Menschen meist keine Familie gründen. Deshalb brauchen wir neue Regelungen im Arbeitsrecht und ein Bildungssystem, das Familiengründungen in einem früheren Stadium ermöglicht.

Ein wichtiges Hemmnis für die Gründung von Familien ist auch die Herabstufung der Familienleistung zu einer wirtschaftlich unerheblichen Tätigkeit. Einher damit geht eine gewisse Geringschätzung der Frau, die eben nur „Hausfrau" ist. Der wirtschaftliche Wert der Erziehungsleistung wird heute nur noch bei beruflichen Erziehern anerkannt, die in der Schule, Kindergarten oder therapeutischen Einrichtungen tätig sind. Die familiäre Erziehung bleibt in der Privatheit des Familienlebens und findet keine Anerkennung.

Zwar haben wir jetzt das Elterngeld. Dies ist aber auch nur eine Lohnersatzleistung und nicht die Anerkennung der Leistung, die die Mutter oder der Vater daheim durch die Führung des Haushaltes und die Erziehung der Kinder erbringen. Es geht aber gerade um die Anerkennung dieser Erziehungsleistung einer Mutter oder auch eines Vaters. Von einer solchen Anerkennung sind wir weit entfernt. Das Betreuungsgeld ist ein wichtiger Ansatz. Deshalb müssen wir alles daran setzen, dass dieser Einstieg endlich geschafft wird.

Auch beim Generationenvertrag zeigt sich die fehlende Anerkennung der Erziehungs- und Familienleistung der Mütter und der Väter. Der Generationenvertrag funktioniert aber nur, wenn es genügend Kinder gibt, die dann später in das Rentensystem einzahlen. Diese Leistung, die Väter und Mütter durch die Erziehung ihrer Kinder für das Rentensystem erbringen, wird bei ihren eigenen Rentenansprüchen nicht entsprechend honoriert. Dieser Skandal ist endlich zu beseitigen, wie das Verfassungsgericht in seinem Urteil zu den Trümmerfrauen festgestellt hat.

Auch durch das Steuerrecht werden die Familien benachteiligt. Dies gilt vor allem für die Verbrauchersteuer, durch die insbesondere kinderreiche Familien stark belastet werden. Das Ehegattensplitting ist nur das Pendant zu der Besteuerung anderer Erwerbsgemeinschaften, die den gemeinsam erwirtschafteten Gewinn auf die Beteiligten aufteilen können.

Wir brauchen starke Familien, die den Staat entlasten. das gilt auch für die Pflege von Angehörigen. Wir begrüßen die Initiative der Frau Ministerin, die häusliche Pflege für Familienangehörige besser zu ermöglichen.

Copyright Norbert Geis, Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

*) Es gilt das gesprochene Wort

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Norbert Geis ist Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Aschaffenburg und wurde im September 2009 erneut als Direktkandidat der CSU in den Bundestag gewählt. Er ist Mitglied des Ausschusses für Familienpolitik und des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Geis gehörte zu den Erstunterzeichnern der Erklärung "Für Freiheit und Selbstbestimmung", die sich für die Freiheit der Rede und Wissenschaft beim 6. Internationalen Kongreß für "Psychotherapie und Seelsorge" im Mai 2009 einsetzte.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), bezeichnete das Gesellschafts-, Familien- und Ehebild von Norbert Geis in der Sendung von Sandra Maischberger im November 2009 als "reaktionär".

Norbert Geis entgegnete: "Ich habe das Weltbild so wie es in der Verfassung steht."

Kontakt zu Norbert Geis: norbert.geis(at)bundestag.de

Norbert Geis im Internet: www.norbert-geis.de


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