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Entlastung und Förderung von Familien


18.12.09

Entlastung und Förderung von Familien und Steuererleichterungen

Zustimmung der Bundesländer zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz

(MEDRUM) Die Länder haben heute dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Damit kann es wie vorgesehen zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Das Gesetz soll dazu beitragen, den Einbruch des wirtschaftlichen Wachstums so schnell wie möglich zu überwinden. Hierzu dienen unter anderem Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts, um neue Impulse für einen stabilen Aufschwung zu setzen.

Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern sind die Erhöhung der Freibeträge für Kinder von 6024 auf 7008 Euro und des Kindergeldes für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro vorgesehen. Zugleich beseitigt das Gesetz Wachstumshemmnisse im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch entsprechende Steuererleichterungen.

Außerdem senkt es den Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen im Hotelgewerbe auf sieben Prozent ab und soll die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von reinen Biokraftstoffen in Deutschland durch steuerliche Entlastungen sicherstellen.