29.11.09
Kein Bau neuer Minarette in der Schweiz
Bei Volksabstimmung stimmen 57 Prozent der Bürger gegen den weiteren Bau von Minaretten
(MEDRUM) Die Volksinitiative zum Verbot neuer Minarette in der Schweiz erreichte bei der heutigen Abstimmung eine Mehrheit von 57,5 Prozent der abgegebenen Stimmen.
Zur Abstimmung stand ein Antrag zur Änderung der Schweizerischen Bundesverfassung. Er lautete:
"Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 72 Abs. 3 (neu)
Der Bau von Minaretten ist verboten."
Die Volksinitiative vom 08.07.2008 "Gegen den Bau von Minaretten" fand - entgegen vorheriger Umfragen - in nahezu allen Kantonen eine Mehrheit. Teilweise lage die Zustimmung bei über 60 Prozent (in Appenzell I.-Rh. sogar bei 71.4%) . Lediglich in den vier Kantonen Genf, Waadt, Basel-Stadt und Neuenburg lag die Zustimmung unterhalb der 50-Prozent-Marke.
Mit dem heutigen Abstimmungsergebnis ist dieser Antrag angenommen und der künftige Bau von Minaretten verboten. Das Egerkinger Komitee, das die Minarettverbots-Initiative lanciert hat, erklärte, das Ja des Schweizer Souveräns zum Minarettverbot werde mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.
Die Initatoren stellten fest: "Damit wurde entschieden, dass in der Schweiz keine weiteren Minarette gebaut werden können. Es wird in der Schweiz auch keinen Muezzin-Ruf geben. Mit dem Ja zum Minarettverbot hat das Volk auch durchgesetzt, dass das Schweizer Recht ohne jeden Abstrich auch für alle Einwanderer verbindlich ist. Jedem Versuch, Elemente des Scharia-Rechts in der Schweiz durchzusetzen, wurde mit dem Ja zum Minarettverbot eine kompromisslose Absage erteilt. Zwangsehen - auch wenn sie während kurzzeitiger Landesabwesenheit im Ausland durchgesetzt werden sollten - haben für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz ebenso wenig Gültigkeit wie andere Scharia-Elemente. Die für jeden Einwohner der Schweiz verbindlichen Grund- und Freiheitsrechte sind gestärkt worden."
Die Initiative hatte dieses Volksbegehren unter anderem damit begründet, dass das Minarett als Bauwerk keinen religiösen Charakter habe. Es werde weder im Koran noch in andern heiligen Schriften des Islam auch nur erwähnt. Die Initiative: "Das Minarett ist vielmehr Symbol jenes religiös-politischen Macht- und Herrschaftsanpruches, der im Namen behaupteter Religionsfreiheit Grundrechte anderer - insbesondere die Gleichheit aller vor dem Gesetz - bestreitet, womit dieser Anspruch in Widerspruch steht zu Verfassung und Rechtsordnung der Schweiz. ... Nicht angetastet wird durch die Initiative die Glaubensfreiheit, die als Grundrecht jedem Menschen in der Verfassung garantiert ist"
Weitere Information -> www.minarette.ch
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