27.11.09
"Sexuelle Identität" heute im Bundesrat
Rechtsausschuß empfiehlt, Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes im Bundestag einzubringen
(MEDRUM) Der Bundesrat behandelt heute in seiner Plenarsitzung die Initiative zur Änderung des Grundgesetzes wegen der Aufnahme des Merkmals "Sexuelle Identität".
Aus den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg kommt der Vorschlag, ein Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Identität ins Grundgesetz aufzunehmen. Er ist Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Sitzung des Bundesrates.
Die drei Stadtstaaten wollen die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Trans- und Intersexuellen erweitern und hierzu ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung verankern. Nach Auffassung der antragstellenden Länder sind Personen mit gleich- oder mehrgeschlechlichten sexuellen Neigungen auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Sie argumentieren: Das allgemeine Gleichheitsgebot des Grundgesetzes biete keinen ausreichenden Schutz dieser Bevölkerungsgruppen. Einfache gesetzliche Diskriminierungsverbote hätten die Situation der Betroffenen zwar deutlich verbessert, ein ausdrückliches verfassungsrechtliches Verbot der Diskriminierung schaffe jedoch eine klare Maßgabe für den Gesetzgeber. Auch wenn aus Sicht der drei Länder ein Umschlagen des gesellschaftlichen Klimas gegenüber den Genannten derzeit nicht zu befürchten ist, sei es jedoch eine wesentliche Funktion der Grundrechte, ihren Regelungsgehalt der Gestaltungsmacht des einfachen Gesetzgebers und damit dem Wechselspiel der verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kräfte zu entziehen. Zudem entfalte ein verfassungsrechtliches Diskriminierungsverbot eine Ausstrahlungswirkung in zahlreiche andere Rechtsbereiche.
Das Merkmal "Sexuelle Identität" ist bereits im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unter die Merkmale aufgenommen, für die ein Diskriminierungsverbot gilt. Mit der Einführung der "Sexuellen Identität" in das Grundgesetz soll jedoch darüber hinaus verfassungsrechtlich insbesondere erzwungen werden, dass für homosexuelle Lebenspartnerschaften gleiche Ansprüche wie für die Ehe durchgesetzt werden können, wie die Äußerung von Zypries in ihrer Rede im Bundesrat zeigte: „Wenn dagegen das Merkmal ‚sexuelle Identität' ausdrücklich im Grundgesetz steht, dann werden die Unterschiede zwischen der Ehe und der Lebenspartnerschaft im einfachen Recht keinen Bestand mehr haben. Das würde endlich die Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaft und Ehe schaffen und ich bin überzeugt: Das wäre ein großer Gewinn für die Gerechtigkeit."
Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Im Innenausschuss ist eine Empfehlung nicht zu Stande gekommen.
MEDRUM -> Sexuelle Identität" ins Grundgesetz
MEDRUM -> Revolutioniert "sexuelle Identität" die Gesellschaft?
MEDRUM -> Nein zur Grundgesetzänderung wegen "Sexueller Identität"
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Bundesrat_741-09.pdf | 31.5 KB |
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