25.11.09
Nein zur Grundgesetzänderung wegen "Sexueller Identität"
Antrag der Grünen im hessischen Landtag durch Regierungsfraktionen abgelehnt
(MEDRUM) CDU und FDP haben einen Antrag der GRÜNEN abgelehnt, einer Initiative zur Aufnahme des Merkmals der "Sexuellen Identität" in Artikel 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Diese Initiative steht am Freitag im Bundesrat zur Abstimmung.
Der Vorstoß der Länder Bremen, Hamburg und Berlin auf Änderung des Grundgesetzes wegen der Aufnahme des Merkmals der "Sexuellen Indentiät" fand heute im Hauptausschuß des hessischen Landtages nicht die Zustimmung der Regierungsfraktionen von CDU und FDP. Sie lehnten einen Antrag der Grünen ab, dieser Bundesratsinitiative zuzustimmen. Die Fraktion der Grünen teilt dazu mit: "CDU und FDP in Hessen sind nicht bereit, die rechtliche Stellung von Schwulen und Lesben entscheidend zu verbessern." Es sei eine "wichtige Chance zur Gleichstellung" damit vertan worden, kritisiert der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIEGRÜNEN, Andreas Jürgens.
Nach Auffassung der Grünen sei es "längst überfällig", die homosexuelle Orientierung von Schwulen und Lesben im Grundgesetz besonders zu schützen. Die Partei der Grünen setzt sich seit langem für die völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein und will in der Verfassung ein so genanntes Benachteiligungsverbot für die "Sexuelle Identität" einführen. Nach der Vorstellung der Grünen soll mit dem nicht näher definierten Begriff "Sexuelle Identität" sexuelle Orientierungen in gleicher Weise wie das Geschlecht oder das Merkmal der Abstammung des Menschen in den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes aufgenommen werden. Damit soll für diesen Personenkreis eine verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, um die Interessen von Schwulen und Lesben besser durchsetzen zu können, zum Beispiel ein uneingeschränktes Recht homosexueller Partnerschaften, Kinder zu adoptieren.