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Schutz der Religionsfreiheit im Koalitionsvertrag


24.10.09

Schutz der Religionsfreiheit im Koalitionsvertrag

Institut für Religionsfreiheit begrüßt Passage über Einsatz für weltweite Religionsfreiheit im Koalitionsvertrag

(MEDRUM) Das Institut für Religionsfreiheit begrüßt die Aufnahme einer Passage über Religionsfreiheit und Einsatz gegen Christenverfolgung im Koalitionsvertrag. Das erklärte heute der Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit (Bonn, Kapstadt, Colombo) der Weltweiten Evangelischen Allianz, Thomas Schirrmacher (Bonn).

Der Religionssoziologe und Professor für Theologe, Thomas Schirrmacher, begrüßt den ausdrücklichen Hinweis auf Religionsfreiheit und Christenverfolgung im Entwurf des Koalitionsvertrages, wie er heute den Fraktionen vorgelegt wird. Dort heißt es im Abschnitt, in dem die Bedeutung des Menschenrechtsschutzes für die Außenpolitik hervorgehoben wird: „Ebenso kontinuierlich wird sich die Bundesregierung weltweit für Religionsfreiheit einsetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage christlicher Minderheiten legen."

„Ich bin erfreut", so Schirrmacher wörtlich, „dass die künftige Bundesregierung auch nach dem Regierungswechsel an der in den letzten Jahren erworbenen Vorreiterrolle Deutschlands im Einsatz gegen Verfolgung Andersgläubiger festhalten will." Religionsfreiheit sei ein wichtiges Menschenrecht im Konzert aller Menschenrechte, für das sich Außenpolitik weltweit unabhängig von jeder Parteizugehörigkeit einsetzen müsse.

Zur ausdrücklichen Erwähnung christlicher Minderheiten betonte Schirrmacher, dass dies aus seiner Sicht keine Bevorzugung sei, denn Religionsfreiheit gelte ja deutlich für alle. Sie sei einfach dem Umstand geschuldet, dass derzeit in Ländern wie Irak, Türkei, Iran oder Indien große, meist alteingessesene ethnische Minderheiten mit christlichem Hintergrund verfolgt würden, deren Rechte es zu schützen gelte.


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