02.10.09
Vor dem Gesetz ist auch Polanski gleich
Verhaftung des "Star-Regisseurs" stößt bei Vertretern der Filmbranche auf Widerstand
(MEDRUM) Der Filmemacher Roman Polanski sitzt in der Schweiz in Auslieferungshaft. Seine Festnahme und Inhaftierung ist umstritten. Vor allem Vertreter aus dem Kreis der Filmbranche begegnen dem jetzigen Zugriff der Schweizer Staatsgewalt mit Unverständnis und Empörung.
Roman Polanski sollte in Zürich für sein Lebenswerk geehrt werden. Doch durch seine überraschende Verhaftung aufgrund eines internationalen Haftbefehls ist die Ehrung ins Wasser gefallen. Die Schweizer Behörden haben den Initiatoren und Veranstaltern "den Spaß verdorben". Dagegen wird in Unterschriftensammlungen protestiert. "Free Polanski" heißt es. Sie solidarisieren sich mit einem Mann, der sich vor Gericht dafür verantworten soll, ein Kind mißbraucht zu haben. Viele andere sprechen sich hingegen dafür aus, keine Gnade walten zu lassen.
Polanski wurde vor 30 Jahren verhaftet und wegen des Verdachtes angeklagt, ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Er hatte den sexuellen Verkehr mit dem Kind zwar eingestanden, aber eine Vergewaltigung bestritten. Ob er für diese Tat auch als schuldig zu verurteilen war, konnte bis heute jedoch nicht abschließend gerichtlich festgestellt und geahndet werden, weil sich Polanski während der Haft einer drohenden Strafe vor der Verkündung eines Urteils durch Flucht entzogen hatte. Nach seiner Flucht aus den USA hatte er es strikt vermieden, wieder amerikanischen Boden zu betreten. Seine jetzige Verhaftung ist eine Folge seiner damaligen Flucht. Ob er der Tat schuldig ist und eine Strafe absitzen muß, kann nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nur vor Gericht festgestellt werden. Auf jeden Fall schuldet Polanski es der Rechtsordnung, über seine Schuld befinden, Recht sprechen und Strafe vollziehen zu können.
Die Forderung seiner Anhänger, ihn nicht der Gerichtsbarkeit auszuliefern, verletzt den wichtigen Rechtsgrundsatz, dass vor dem Gesetz jeder gleich ist. Wer meint, dass dies für Polanski nicht gelten soll, stellt dieses zentrale Prinzip und das Vertrauen in die Rechtsordnung in Frage. Es darf keine Sonderrechte für Vertreter bestimmter gesellschaftlicher Gruppen geben. Auch Polanski muß vor dem Gesetz gleich sein, so bitter das für ihn und seine Fans sein mag. Wenn er ein Ehrenmann sein will, darf Polanski dies nicht in Frage stellen und sich weiter der Justiz entziehen wollen. Auch diese Einsicht sollte zum Lebenswerk des Menschen Polanski gehören.
Kommentar in Die Welt: Keine Gnade für Polanski