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Strafanzeigen gegen das ZDF


11.09.09

Strafanzeigen gegen das ZDF

Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen wegen Beitrag „Sterben für Jesus – Missionieren als Abenteuer“ von Frontal 21

(MEDRUM) Die Sendung Frontal 21 mit ihrem Beitrag "Sterben für Jesus - Missionieren als Abenteuer" über evangelikale Christen hat ein staatsanwaltschaftliches Nachspiel. Gegen das ZDF werden wegen mehrerer Strafanzeigen offenbar Ermittlungen wegen Volksverhetzung geprüft.

Passionierte, junge evangelikale Christen wurden in der Sendung Frontal 21 vom 04.08.09 auf eine Stufe mit islamistischen Selbstmordattentätern gestellt. Die Recherche- und Darstellungsmethoden des Sendebeitrages sind auf vielfache Kritik gestoßen.

Wie das katholisch orientierte Internetportal kath.net heute berichtet, wurden zwischenzeitlich mehrere Strafanzeigen gestellt. Die Staatsanwaltschaft Mainz habe die Ermittlungen aufgenommen.

So habe der Geschäftsführer des Freien Evangelischen Regionalverbands Hannoversch Münden, Karl-Heinz Schröder, in einer Strafanzeige kritisiert, dass Bilder aus islamistischen Terrorcamps „mit Aufnahmen seriöser, staatlich und kirchlich anerkannter theologischer Fachschulen verquickt" worden seien. Damit hätten die Autoren den falschen Eindruck erweckt, „terroristische, radikale und verfassungsfeindliche Organisationen" seien dasselbe wie Evangelikale. Schröter wirft den Verantwortlichen der Sendung vor, in der Bevölkerung „Hass, Herabwürdigung und massive Vorbehalte" gegen Christen geweckt zu haben, die in der Sendung pauschal als „evangelikal" diskreditiert und dadurch massiv in ihrem öffentlichen Auftrag behindert worden seien. kath.net zufolge erhielt Schröder die Bestätigung von der Staatsanwaltschaft, dass seine Anzeige angenommen worden sei.

Auch der Rat der EKD hatte die journalistischen Methoden der ZDF-Mitarbeiter massiv kritisiert und mit einer klaren Position die Verunglimpfungen von Christen durch das ZDF zurückgewiesen. Die journalistischen Mittel, mit denen evangelikale Christen diffamiert worden seien, bezeichnete der Rat der EKD als "fragwürdig".

Die journalistischen Methoden, mit der evangelikale Christen in die Nähe oder gar auf eine Stufe mit islamistischen Fundamentalisten oder Terroristen gestellt werden, waren in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzung. Im November letzten Jahres hatte beispielsweise die von regierungsamtlichen Stellen unterstützte Schülerzeitschrift "Q-rage" einen Artikel "Evangelikale Missionare" publiziert, in dem junge Schülerautoren behaupteten, die evangelikalen Christen würden verfassungsfeindliche Ideologien verbreiten. Die Zeitschrift wurde in Millionenauflage an deutsche weiterführende Schulen verteilt und der umstrittene Artikel war sogar vom Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, ehemals Bundestagsabgeordneter der SPD, in einem Begleitschreiben positiv erwähnt worden. Krüger entschuldigte sich anschließend mit der Begründung, er habe den Artikel nicht gekannt und das Schreiben versehentlich unterzeichnet. Zu einem späteren Zeitpunkt beklagte er sich allerdings in der NDR-Sendung "Zapp", dass er sich vielfachem Druck ausgesetzt sah. Für Zapp schien dies ein passendes Indiz zur Untermauerung der Feststellung zu sein, Christen würden versuchen, Journalisten einzuschüchtern. "Radikale" Ansichten seien unter Evangelikalen nichts Ungewöhnliches, hieß es in der Sendung.

Auch die Verantwortlichem beim ZDF könnten sich jetzt möglicherweise über Druck oder gar Einschüchterung durch angeblich "radikale" Christen beklagen, falls die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen sie führen sollte. Doch dies sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es keinesfalls darum gehen kann, illegitimen Druck gegen Journalisten und die Pressefreiheit auszuüben. Es geht vielmehr darum, dass auch Journalisten und die Presse - bei aller notwendigen Freiheit und ihrem Recht, ja sogar ihrer Pflicht zur Kritik - die Rechte von Bürgern und Teilen der Bevölkerung bei ihrer Berichterstattung beachten müssen. Das Grundgesetz und Strafgesetzbuch gelten für jedermann, auch für die Presse. Vor dem Gesetz sind alle gleich: Weder evangelikale Christen noch Journalisten haben Sonderrechte.

Gerade die Berichterstattung und Kommentierung öffentlich-rechtlicher Fernsehanstalten sollte beispielgebend für eine objektive und faire Berichterstattung sein. Auch ein großzügiger Maßstab findet an diesen Kriterien seine Grenzen. Dies liegt schon wegen der besonderen Glaubwürdigkeit öffentlich-rechtlicher Medien in unser aller Interesse. Das setzt journalistische Sorgfalt und Ethos voraus. Nicht immer scheint dies in ausreichendem Maße gegeben zu sein. Auch genügt es dabei nicht, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Objektive und faire Berichterstattung dürfen auch nicht fahrlässig aufs Spiel gesetzt werden, weder durch die NDR-Sendung Zapp noch durch Frontal 21. Ob im Fall von Frontal 21 auch strafrechtliche Bestimmungen verletzt oder mißachtet wurden, wird der Gang der Ermittlungen (hoffentlich überzeugend) zeigen.

kath.net -> Knalleffekt: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung im ZDF

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MEDRUM -> Präsident Bundeszentrale politische Bildung: Evangelikale stellen Freiheitsrechte in Frage

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