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Handlungsfähigkeit und Bundesverfassungsgerichtsurteil


17.07.09

Handlungsfähigkeit und Bundesverfassungsgerichtsurteil

CDU-Abgeordneter Krichbaum schulmeistert CSU

(MEDRUM) Die Frankfurter Rundschau berichtet über den Versuch des CDU-Bundestagsabgeordneten Gunter Krichbaum, die CSU mit ihren Vorschlägen zur Umsetzung des Lissabon-Urteils ins Abseits zu stellen.

"Abenteuerliche Vorfestlegungen" nennt Krichbaum die Vorschläge der CSU, mit denen die bayerische Schwesterpartei der CDU die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes erfüllen will. Die Regierung in Brüssel müsse handlungsfähig bleiben. Der Bundestag brauche "keine Formulierungshilfe aus der bayerischen Staatskanzlei", wurde Krichbaum in der Frankfurter Rundschau zitiert.

Der Beobachter der politischen Szene wundert sich über solchen Hochmut eines Bundestagsabgeordneten, dessen Kompetenz sich in Fragen der Europapolitik als begrenzt erwiesen hat, wie das Bundesverfassungsgerichtsurteil zeigte. Denn schließlich erwies sich das Gesetzeswerk aus Berlin, mit dem der Lissabonner Vertrag für die Deutschen in Kraft gesetzt werden sollte, als verfassungswidrig. Diese Tatsache hatten jedoch nicht Politiker wie Krichbaum, sondern Vertreter der bayerischen CSU bereits frühzeitig erkannt.

Hätte die Mehrzahl der Parlamentarier in Berlin rechtzeitig bedacht, welchen Rahmen das Grundgesetz für die Integration Deutschlands in die Europäische Union setzt, wäre allen Beteiligten nicht nur der Gang nach Karlsruhe, sondern auch die Blamage eines kollektiven Parlamentsversagens erspart geblieben. Dass es anders gekommen ist, liegt an mangelnder Kompetenz und wohl auch am unzureichenden Willen vieler Parlamentarier in Berlin. Die vielbeschworene Handlungsfähigkeit ist also nicht durch "abenteuerliche Vorstellungen" aus Bayern, sondern an abenteuerlichen Vorstellungen von Politikern wie Krichbaum gebremst worden, die von Handlungsfähigkeit der Regierung sprechen und dabei die Verfassung zur Seite schieben.

Bereits bei der Behandlung des Gesetzeswerkes zum Lissabonner Vertrag im Bundestag hatte man geglaubt, auf anempfohlene Kompetenz aus Bayern verzichten zu können. So hatte man den Antrag des Abgeordneten Gauweiler abgelehnt, neben eher unkritischen Professoren auch einen Wissenschaftler anzuhören, der eine kritische Sicht auf den Vertrag von Lissabon hätte vermitteln können, wie es Professor Murswiek, Bevollmächtigter von Peter Gauweiler, formulierte. Es erschien wohl als zu lästig, den Vorgaben der deutschen Verfassungsordnung ins Auge zu blicken, weil sie einem allzu großen EU-Enthusiasmus Grenzen setzen. Nicht alles ist machbar, was der Europapolitiker Krichbaum und seinesgleichen für wünschenswert halten. Verfassungsidentität und Grundordnung der Deutschen müssen erhalten bleiben, hieß es im Urteil.

Um der Verfassung nun Geltung zu verschaffen, ist mehr als nur Formulierungshilfe aus den Reihen der CSU erforderlich: Es ist die Entschiedenheit, Kompetenz und Klugheit gefragt, die es möglich macht, die europäische Integration zu gestalten, ohne die nationale Identität und Mitsprache des deutschen Parlamentes preiszugeben. Wer hat es in der Vergangenheit besser verstanden als die bayerische CSU, eine solche Balance zu wahren? Nicht von Deutschland, wie Renate Künast glaubt, sondern von der bayerischen CSU hängt jetzt viel ab.

Leserbriefe

Wie hier gezeigt wird, ist ein Glaube, der anhält Gutes zu tun, Vorausetzung für einen demokratischen Prozess. Wenn jemand nicht will und auch kein anderer will, macht keiner Demokratie. So ziehen diese hingegen "neue" Deutsche heran, wie die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu Homophobie in Europa P6_TA(2007)0167 es zeigt. Großer Held der deutschen Rechtsgeschichte wird auch Professor Karl A. Schachtschneider genannt werden müssen.

( Hinweis auf Artikel zu Schachtschneider mit Link zu Video -> Abstimmung der Iren am 12. Juni 2008 ein "Akt der Freiheit").

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