12.07.09
Merkwürdige Vorkommnisse im Land der brutalst-möglichen Aufklärung
"Ordnungsgemäß und handwerklich sauber erstellte" Gutachten gegen Steuerfahnder
(MEDRUM) Nach einem Bericht des Spiegel vom 11.07.09 wurden unliebsame Steuerfahnder in Hessen durch ein psychiatrisches Gutachten aus dem Verkehr gezogen. Der Psychiater diagnostizierte eine «Anpassungsstörung» oder «paranoid-querulatorische Entwicklung». Grund, die Beamten zu versetzen oder in den Ruhestand zu schicken.
Das Gutachtenwesen scheint auch bei Staatsbediensteten sein Unwesen zu treiben. Steuerfahnder in Hessen sollen dem Spiegel zufolge aus dem Verkehr gezogen worden sein, weil sie zu emsig darauf bedacht gewesen sein sollen, gegen Steuerpflichtige zu ermitteln, die ihr Geld auf verschleierten Konten im Ausland angelegt hatten. Durch interne Amtsverfügungen seien die Beamten von ihren Ermittlungsfällen abgezogen worden. Nachdem sie beim hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) Protest eingelegt hatten, wurde für sie eine psychiatrische Begutachtung angeordnet mit dem Ergebnis, das sie versetzt bzw. in den Ruhestand geschickt wurden. Der Mediziner erklärt laut «Spiegel», er habe seine Gutachten ordnungsgemäß und handwerklich sauber erstellt. Die Landesärztekammer ist davon noch nicht überzeugt. Es fiel das Wort "Gefälligkeitsgutachen". Die hessische Landesärztekammer soll Klage gegen den Arzt eingereicht haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Bereits 2005 berichtete der Hessische Rundfunk über solche Fälle, in denen Beamte von Steuerfahnungsaufgaben in Frankfurt abgezogen wurden.
SPIEGEL -> Ermittlungen gegen Gutachter des Landes Hessen
Hessischer Rundfunk -> Steuerfahnder kaltgestellt?
Ans Tageslicht -> "Steueroase Hessen"? Oder: 10 Steuerfahnder, die sich dagegen wehren
Leserbriefe
... und das nach dem Urteil des EuGeH. für Menschenrechte
Vera Stein, bürgerlicher Name Waltraud Storck, ist das Pseudonym einer 1958 in Südamerika geborenen und seit 1960 in Deutschland lebenden Frau, die 1974 ohne hinreichende Diagnose und gegen ihren Willen jahrelang in psychiatrischen Anstalten festgehalten und mit Psychopharmaka behandelt wurde. Dabei wurden offenbar normales pubertäres Verhalten und die Spätfolgen einer Polio-Infektion fahrlässig falsch diagnostiziert. Im Jahr 2005 hatte sie Erfolg mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen Verstoßes gegen die UN-Antifolterkonvention. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass sie nicht gegen ihren Willen hätte untergebracht und behandelt werden dürfen. Der Staat hätte sie schützen müssen. aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Vera_Stein Weiterführender Link: http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/27/0,1872,2322459,00.html?dr=1
http://ccc-chriscuschris.de/