19.06.09
CDL: "Selbstbestimmung am Ende"
Neues Patientenverfügungsgesetz zwingt Ärzte zu unethischem Handeln
(MEDRUM) Der Bundestag verabschiedete am 18.06.09 nach mehrjähriger Diskussion ein Gesetz über die Patientenverfügung, das sich über die Bedenken der Ärzteschaft hinwegsetzt und nach Auffassung der Christdemokraten für das Leben ein falsches Verständnis von Selbstbestimmung propagiert.
Mit einer Mehrheit von 317 Stimmen bei 233 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen verabschiedete das Parlament den Gesetzentwurf 16/08442 (im Anhang mit Beschlussempfehlung 16/13314 beigefügt) der Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP) und weiterer Parlamentarier, der vorsieht, den Willen des Betroffenen unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene Tötung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben unwirksam.
Zur Abstimmung erklärt die stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Odila Carbanje:
"CDL bedankt sich bei dem CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe, daß er nach einer sehr engagiert geführten Debatte mit seinem Antrag versucht hat, die Reglementierung der Patientenverfügung seitens des Staates zu verhindern. Hüppe, dessen Ansicht u.a. von der Bundesärztekammer geteilt wird, hatte erklärt: 'Das Sterben kann man nicht bis zur letzten Minute regeln, schon gar nicht mit Gesetzen.'
Der Deutsche Bundestag maßt sich mit dem gestern verabschiedeten Patientenverfügungsgesetz an, Bestimmungen zu schaffen, die der Tragweite der Entscheidung über Leben und Tod nicht angemessen sind. Einwände, Sorgen und Bedenken derer, die täglich Patienten am Lebensende am nächsten sind, vor allem der Ärzteschaft, wurden mißachtet.
Das neue Gesetz propagiert ein falsches Verständnis von Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit. Statt fürsorglich die Angst vor einem qualvollen, unwürdigen Leiden und einem einsamen Sterbeprozeß zu nehmen, führt das neue Gesetz zu einer Entsolidarisierung der Gesellschaft. Jeder ist nur noch für sich und sein Lebensende verantwortlich.
Kaum jemand weiß, daß gerade die Ärzteschaft in ihrer Ablehnung immer wieder betont hat, wie gefährlich und unzweckmäßig eine frühe Festlegung in Patientenverfügungen sein kann. Künftige medizinische Entwicklungen sind nicht vorhersehbar und können daher auch nicht im Voraus berücksichtigt werden.
Die Ärzte wehren sich mit Recht dagegen, aufgrund einer Patientenverfügung gezwungen zu werden, tödlich wirkende Handlungen oder Unterlassungen vorzunehmen wo sie nach ihrer fachlichen Einschätzung und ärztlichem Ethos noch Leben erhalten müssten.
Das neue Gesetz bedeutet für die Mehrzahl der Bürger eine riskante Fremdbestimmung. Falls keine Patientenverfügung vorliegt, was in der Regel der Fall ist, reicht nun bereits der Konsens zwischen Betreuer und Arzt - ohne jede gerichtliche Kontrolle -, um auf Basis des "mutmaßlichen Willens" und unabhängig von Alter, Art und Stadium der Erkrankung lebenserhaltende Maßnahmen zu unterlassen oder abzubrechen. Lebensrettende Maßnahmen dagegen dürfen nur durch das Vormundschaftsgericht angeordnet werden. Hier fehlen zukünftig jegliche Kontrollmechanismen.
Das höchste Rechtsgut Leben wird zur Disposition gestellt, der Staat entzieht damit Schwerstkranken oder Dementen den unbedingt geschuldeten Schutz.
Diesen Gefahren kann nach Auffassung von CDL nur durch die rechtzeitige Erteilung einer Vorsorgevollmacht begegnet werden. Nur Personen meines Vertrauens, die ich beauftrage, können in der aktuellen Situation zusammen mit dem behandelnden Arzt eine meinem Wohl und Willen dienende Entscheidung treffen."
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