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1000 Euro Strafe für ein Menschenleben


06.06.09

1000 Euro Strafe für ein Menschenleben

Tritt in den Bauch einer schwangeren Frau führte zur Fehlgeburt

(MEDRUM) Die Eigentümerin eines Düsseldorfer Wellness-Centers mußte sich jetzt vor Gericht verantworten, weil sie einer schwangeren Mitarbeiterin in den Bauch getreten hatte und diese am Folgetag ihr Kind verlor.

Zwischen der Inhaberin eines Wellness-Centers in Düsseldorf und einer Mitarbeiterin kam es zu einer Auseinandersetzung, bei der die in der achten Woche schwangeren Mitarbeiterin in den Bauch getreten wurde. Daraufhin erlitt die Mitarbeiterin am nächsten Tag eine Fehlgeburt. Die Betreiberin des Wellness-Centers wurde vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt.

Das Gericht teilte dazu mit:

"Am 18.05.2008 schlug die Angeklagte der Geschädigten zweimal mit der flachen Hand ins Gesicht und einmal mit der flachen Hand gegen den Kopf. Anschließend rammte die Angeklagte ihren Fuß in den Unterleib der Geschädigten. Im Anschluss an diese Körperverletzungshandlungen erlitt die Geschädigte eine Fehlgeburt in der 8. Schwangerschaftswoche."