27.04.09
Verfassungsrechtler Kirchhof: Christliche Tradition Voraussetzung für Grundgesetz
Vortrag in Berlin zum Thema "Die Religion als ein Entstehungs- und Geltungsgrund der Verfassung".
(MEDRUM) Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof stellte in einem Vortrag am 21.04.09 an der Berliner Humboldt-Universität die Bedeutung des Christlichen Glaubens für das Grundgesetz heraus.
Paul Kirchhof wies darauf hin, dass der Christliche Glaube eine Voraussetzung für das Grundgesetz ist, "weil die Verfassung nicht allein durch einen Willensakt entsteht, sondern Ausdruck der gewachsenen Kultur ist".
Die Auffassung von Paul Kirchhof korrespondiert mit dem Diktum des Verfassungsrechtlers Boeckenfoerde, der in den 70er Jahren darauf hinwies, dass der Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht schaffen könne. Boeckenfoerde erklärte:
"Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann."
Dieser Satz ist als das Boeckenfoerde-Diktum bekannt. Boeckenfoerde erläuterte zu diesem Problem weiter:
"Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt, mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren versuchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und - auf säkularisierter Ebene - in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“
Wie MEDRUM berichtete, hat sich Professor Dr. Ernst-Wolfgang Boeckenfoerde auch zur Erklärung "Für Freiheit und Selbstbestimmung" wegen der Kontroverse über den Marburger Kongreß zu Wort gemeldet. Er bezeichnete es für eine freiheitliche Ordnung als unerträglich, dass dort Redeverbote erteilt werden sollen.
Für Paul Kirchhof ging in seinem Vortrag auch auf die Menschenwürde ein, die in Art. 1 des Grundgesetzes als zentraler Grundwert verankert ist. Für Kirchhof ist der Begriff der menschlichen Würde eine Frucht des christlichen Glaubens. Sie gründe sich darauf, dass Gott in Jesus Mensch geworden sei, so Kirchhof im Vortrag.
Der Katholik Kirchhof gehört auch zu den Befürwortern des Volksentscheides über ein mit der Ethik gleichberechtigtes Unterrichtsfach Religion in Berlin. Das Begehr des Volksentscheides erreichte bei der Abstimmung am 26.04.09 jedoch nicht die notwendige Stimmenzahl.
Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof ist Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und war Richter des Bundesverfassungsgerichts (Mitglied des Zweiten Senats) von 1987-1999.
Über den Vortrag von Paul Kirchhof berichtet das Christliche Medienmagazin Pro in einem Artikel vom 23.04.09
Artikel in Pro -> Kirchhof: Christlicher Glaube Voraussetzung für Grundgesetz