02.03.09
Wird Richard Williamson verurteilt?
Deutschland muß Auslieferung bei britischen Stellen beantragen
(MEDRUM) Der Lefebvre-Bischof Richard Williamson muß sich nach seiner Rückkehr von Argentinien nach Großbritannien auf eine Verurteilung wegen seines Interviews im schwedischen Fernsehen gefasst machen, falls Deutschland seine Auslieferung beantragt.
Vor Wochen hat die Staatsanwaltschaft Regensburg bereits die Ermittlungen gegen Richard Williamson aufgenommen. Er steht im Verdacht, den Holocaust geleugnet oder verharmlost zu haben. Richard Williamson hielt sich im Januar vorübergehend in Deutschland auf, als er dem schwedischen Fernsehen ein Interview gab und darin äußerte, er glaube nicht, dass es in deutschen Konzentrationslagern eine Vernichtung der Juden in Gaskammern gegeben haben könne. Er verwies in seinem Interview auf einen so genannten Fred Leuchter Report, dessen Schlussfolgerungen ihm einleuchtend erscheinen würden, meinte Williamson. Seiner Einschätzung nach seien in den Konzentrationslagern 200.000 bis 300.000 Juden ums Leben gekommen, aber keiner in Gaskammern, erklärte er im schwedischen Fernsehen.
Holocaust-Leugnungen geben immer wieder Anlaß zu heftigen Auseinandersetzungen. So hatte der iranische Parlamentspräsident Ali Laridschan bei der Münchner Sicherheitskonferenz Anfang Februar 2009 die Leugnung des Holocausts durch den iranischen Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinedschad verteidigt und dadurch ebenfalls Empörung ausgelöst.
Nach dem deutschen Strafgesetzbuch sind derartige Äußerungen als Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts strafbar. Der Holocaust ist ein historische Tatsache. Wer diese bestreitet oder verharmlost, macht sich in Deutschland der Volksverhetzung schuldig und muß mit Bestrafung rechnen. Der britische Staatsbürger Williamson muß sich jedoch nur auf eine Verurteilung gefasst machen, wenn er sich in Deutschland aufhält oder an die deutsche Justiz ausgeliefert wird. Eine Verurteilung durch ein britisches Gericht ist nicht möglich, weil die Äußerung einer solchen Meinung nach den in Großbritannien geltenden Gesetzen nicht strafbar ist. Richard Williamson könnte jedoch stattdessen vor ein deutsches Gericht gestellt werden, falls Deutschland seine Auslieferung bei den britischen Stellen beantragen würde. Dann könnten die britischen Behörden Williamson in Großbritannien festnehmen und den deutschen Behörden für eine Anklage und Bestrafung übergeben. Am vergangenen Freitag hatte die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärt, ein deutscher EU-Haftbefehl gegen Williamson sei möglich.
Unklar ist, weshalb derzeit offenbar noch kein Haftbefehl erstellt und Auslieferungsantrag gestellt wurde. Angesichts der scharfen Verurteilungen, die die Äußerungen Richard Williamsons bei vielen Politikern - an der Spitze bei der Bundeskanzlerin Angela Merkel - ausgelöst haben, erscheint rasches Reagieren naheliegend. Das Interview ist bereits seit 21.01.09 bekannt. Der Sachverhalt ist daher unstrittig.
Die Piusbruderschaft hat Williamson mit einem Rauswurf gedroht, falls er derartige Äußerungen wiederholt. Der Vatikan hat ihn zum Widerruf seiner Äußerungen aufgefordert. Williamson ist dieser Aufforderung bisher jedoch nicht in der Weise nachgekommen, wie es vom Vatikan erwartet wird. Er hat zwar eine Entschuldigung gegenüber denjenigen ausgesprochen, die sich durch seine Äußerungen verletzt fühlten, diese Entschuldigung sei jedoch kein Widerruf, verlautbarte der Vatikansprecher Lombardi.
Aus strafrechtlicher Sicht würde ein Widerruf seiner Äußerungen die Straftat selbst nicht ungeschehen und ihre Verfolgung durch die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegenstandslos machen. Es erhebt sich daher selbst im Falle eines möglichen Widerrufs die Frage, wann die deutschen Behörden seine Auslieferung beantragen.
MEDRUM-Artikel -> Lefebvre-Bischof Williamson muß Argentinien wegen Leugnung der Shoa verlassen
Tagesschau -> Vatikan reicht Williamsons Bedauern nicht
Bild-Artikel -> Irans Parlamentspräsident schockt Sicherheitskonferenz
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