Sie sind hier

Familiennetzwerk warnt eindringlich vor dem Angriff auf das elterliche Erziehungsrecht


21.11.08

Familiennetzwerk warnt eindringlich vor dem Angriff auf das elterliche Erziehungsrecht

Staatlich geförderte Fremdbetreuung von Kleinstkindern ein "eiskaltes" und "unmoralisches Angebot"

(MEDRUM) Als einen "Angriff auf das Kindeswohl" hat das Familiennetzwerk Deutschland das vor wenigen Tagen vom Bundesrat bewilligte Kinderförderungsgesetz (KiFöG) kritisiert. In einer heutigen Pressemitteilung wird diese Kritik bekräftigt.

Dem Gesetz zufolge haben die Kommunen die Verpflichtung, bis 2013 für alle Kinder ab der Geburt (!) einen Krippen- oder Tagesmütterplatz bereit zu stellen. Dafür sind insgesamt 12 Milliarden Euro von Bund und Ländern eingeplant. Nach Ansicht der Kinderärztin und Familientherapeutin Maria Steuer, Vorsitzende des Familiennetzwerks, handelt es sich bei der "milliardenschweren einseitigen Krippenförderung" um ein "unmoralisches Angebot". Eltern sollen auf diesem Wege in den Arbeitsmarkt zurückmanövriert werden.

Für eine solche Einschätzung spricht besonders auch die Haltung des EU-Sozialkommissar Spidla. Wie MEDRUM berichtete, fordert der EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla, dass sich Frauen in Deutschland weniger um Kinder und Familie kümmern und stattdessen mehr arbeiten gehen. Spidla in WELT ONLINE: "Elternschaft senkt die Erwerbsquote von Frauen dauerhaft, die von Männern dagegen überhaupt nicht - das ist nicht länger akzeptabel". Der ehemalige tschechische Ministerpräsident stellte zugleich fest, dass die beruflichen Karrieren von Frauen kürzer sein und lansamer verliefen.  Dadurch ginge wertvolle Produktivität verloren. Ebenso kritisierte er, dass jede dritte Frau nur einer Teilzeitarbeit nachginge.

"Die Frage, was das Beste für die kleinen Kinder ist, taucht in dieser Diskussion schon gar nicht mehr auf", kritisiert die Ärztin. Es sei jedoch herrschende Meinung der Wissenschaft, dass für die gesunde Entwicklung der Kinder die ersten drei Lebensjahre von entscheidender Bedeutung sind und diese in aller Regel am besten durch die eigenen Eltern gewährleistet wird. Der Gesetzgeber gehe über das Kindswohl "mit Eiseskälte" hinweg. In Kombination mit der Novellierung des §1666 BGB erstrebe er einen verfassungswidrigen „Optimierungsanspruch" bei der Kindesentwicklung und werde zum eigentlichen Erziehungsträger. Bereits heute werde beispielsweise bei Alleinerziehenden das Arbeitslosengeld II gemäß § 31 SGB II gekürzt bzw. gestrichen, wenn sie ihr Kind nicht in einer Krippe anmelden, um dadurch dem Arbeitsmarkt ganztägig zur Verfügung zu stehen.

Selbst die jüngst beschlossene Erhöhung des "Kindergeldes" laufe inflationsbereinigt tatsächlich immer noch auf eine Kürzung hinaus, so Maria Steuer. Durch die mangelnde Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben seitens des Gesetzgebers würden Eltern zunehmend allein aus wirtschaftlicher Not in die beidseitige Erwerbsarbeit gedrängt.

Das Familiennetzwerk wiederholte seinen Appell und ruft Familien dazu auf, ihren Unmut über eine "derartige subtile Lenkung durch den Staat" zu äußern und an den Bundespräsidenten zu schreiben. "Wir fordern ein Ende der Tendenz zur kollektiven Staatserziehung, den Stopp des verfassungswidrigen Bund-Länder-Deals zur Finanzierung der öffentlichen Rundum-Betreuung und die Rückkehr der Politik zum Prinzip des Gemeinwohls", erklärte das Familiennetzwerk.


MEDRUM-Artikel

-> Länder stimmen Kinderförderungsgesetz zu

-> Frauen und Mütter zum Vollzeitjob an die Fließbänder, Supermarktkassen und in die Büros

Assoziationen zum Frauenbild des EU-Sozialkommissars Vladimir Spidla: -> "Zur Rolle der Frau"