18.11.08
Demonstration für Umgangsrechte von Kindern und Vätern am 28. November in Freiburg
Viele Defizite beim Schutz des Umgangsrechtes von Vater und Kind
(MEDRUM) Mit einer Demonstration vor dem Oberlandesgericht am 28. November 2008 in Freiburg will man dazu beitragen, die Rechte von Kindern und Vätern zum Umgang miteinander künftig besser zu schützen, wenn sich Eltern trennen.
Meist blieben die Kinder bei den Müttern, wenn die Partnerschaft in die Brüche geht, und das Recht des Kindes auf Umgang mit seinem Vater sei in vielen Fällen nicht wirksam geschützt, so ein Jurist und Initiator der Demonstration. Als wesentliche Gründe für ungenügenden Schutz der Umgangsrechte von Kindern und Vätern im Trennungsfall der Eltern werden mangelnde Aufklärungsarbeit durch die Familiengerichtsbarkeit, unzureichende Beratungshilfe, unzulängliche Gutachten und fehlende Qualitätssicherung für die Erstellung von Gutachten gesehen.
Auf diese Defizite wollen die Initiatoren einer Demonstration aufmerksam machen, die am Freitagnachmittag vor dem Oberlandesgericht in Freiburg unter dem Aufruf "Demonstration für Kinderrechte" stattfinden soll. Im Aufruf zu einer Demonstration heißt es:
"Wir wollen durch die Demonstration darauf aufmerksam machen, dass die Familiengerichtsbarkeit unseres Erachtens fast bundesweit durchgehend
Es darf nicht so weitergehen, dass u.a. aus Sparaspekten heraus der Rechtsschutz ausgehöhlt wird und Kinder und deren Väter schutzlos bleiben."
Die Problematik sei bundesweit fast immer dieselbe: "Eltern trennen sich, die Kinder bleiben fast immer bei der Mutter. Und wenn diese sich gegen Umgang sperrt, was ebenfalls nicht selten ist, wird es sehr schwierig für die betroffenen Kinder wie die Väter, einander weiter auch nur zu sehen. Gegen den Widerstand von Müttern findet dann vor Gericht meist nur eine Pro forma - Veranstaltung statt, an deren Ende die Mütter sich verpflichten, Umgang zu gewähren - und es dann oftmals weiter nicht zu Umgang kommt, angeblich weil die Kinder nicht - mehr - zum Vater wollten. Oder - wenn die Mütter nicht ganz so geschickt taktieren, behaupten diese, sie würden sich schützend vor die Kinder stellen müssen, diese seien beim Vater gefährdet. Dann heißt es gerne, die Kinder würden unter dem Umgang leiden, einnässen, hätten Neurodermitis, Angstzustände. In Extremfällen behaupten Mütter gerne auch, die Kinder seien bei ihren Vätern dem Risiko einer Entführung oder Misshandlung ausgesetzt."
Das Aufklärungsproblem wird darin gesehen, dass eine gerichtliche Aufklärung dieser Behauptungen von Mütter so gut wie nie stattfinde. Stattdessen delegierten die notorisch überlasteten Gerichte die Aufgabe der Wahrheitsfindung ab. Rechtsanwalt Oliver Kloth: "Sie bestellen wirtschaftlich meist völlig von entsprechenden Aufträgen abhängige Verfahrenspfleger, entweder ansonsten arbeitslose Psychologinnen oder Psychologen, manchmal auch nur Personen von zweifelhafter Qualifikation, da eine solche vom Gesetz nicht als Voraussetzung der Ausübung des Berufs genannt ist, oder auch ansonsten auf andere Aufträge vergeblich hoffende Anwältinnen oder Anwälte. Menschen eben, die froh sind, wenigstens diese Gerichtsaufträge zu erhalten, um überleben zu können."
Außergerichtliche Beratung wird nach aktueller Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr staatsfinanziert. Die Jugendämter seien eine ausreichende Alternative, heißt es. Beratungshilfe hierfür werde nicht mehr gewährt. Schließlich käme das Gericht in schwierigen Fällen an einem Sachverständigengutachten nicht vorbei. Nur wenige Gutachten entsprächen jedoch den "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" des Berufsverbandes Deutscher Psychologen e.V.
Vielen Gutachter fehle eine entsprechende Ausbildung und seien noch nicht einmal in der Lage, die von ihnen angewendeten Methoden und Tests zu erläutern. Gleichzeitig gebe es in Deutschland jedoch keine unabhängige Qualitätssicherung für psychologische Gutachten, so Kloth.
Schließlich weist Kloth auch auf die Folgen der Verfahrenweise mit einstweiligen Anordnungen hin. Gegen die oftmals mehrere Jahre lang wirkenden einstweiligen Anordnungen in Umgangssachen - also zum Beispiel Beschränkung in der Form nur beaufsichtigten Umgangs oder Ausschluss - existiere kein Rechtsmittel. Wenn dann aber Kinder 1, 2 oder 3 Jahre lang, bis das Verfahren nach Gutachtenerstellung dann abgeschlossen sei, ihren Vater nicht mehr gesehen hätten, müsse sich niemand über die dann eingetretene Entfremdung wundern.
Eine solche Entfremdung zwischen Kind und Vater steht nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dem Wohl des Kindes entgegegen. Im Jahr 2004 stellte der Gerichtshof in einem Individualurteil fest, dass die Entscheidung eines Oberlandesgerichts jede Form der Familienzusammenführung und die Herstellung eines weiteren Familienlebens jeder Art unmöglich gemacht habe. Es diene jedoch dem Wohl des Kindes, seine Familienbande aufrechtzuerhalten, denn solche Bande zu zerschneiden bedeute, ein Kind seiner Wurzeln zu berauben, und dies könne nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt sein, so der Gerichtshof.
Auf diese unbefriedigenden Verhältnisse und Probleme beim Umgangsrecht von Kindern und Vätern will die Demonstration in Freiburg hinweisen, um auf eine Verbesserung für den Schutz von Rechten der Kinder und Väter hinzuwirken.
Die Demonstration soll um 14.00 Uhr vor dem Oberlandesgericht am Augustinerplatz stattfinden.
MEDRUM-Artikel -> Der Fall Pokrzeptowicz - Kampf einer Mutter um die Sorge für ihr Kind
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