25.02.21
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Debatte um die Bekämpfung der Corona-Pandemie bringt immer wieder neue, bisweilen skurille Facetten hervor. Der Vizekanzler schwang die Bazooka, der Wirtschaftsminister kämpft mit Auszahlungen und enttäuschten Erwartungen, und der Gesundheitsminister verwaltet den Impfstoffmangel und kämpft mit Akzeptanzwiderständen. Wenn neuesten Meldungen geglaubt werden darf, dann scheint nun der Impfstoff, über dessen Knappheit noch vor nicht vielen Tagen geklagt wurde, jetzt sogar zu einem Teil (AstraZenica) womöglich in Deutschland zum Ladenhüter zu werden. Nicht zu übersehen ist ebenso, dass Gesundheitsminister Spahn, der sich im letzten Jahr hoher Beliebtheitswerte erfreute, nun unter massiven Druck geriet, als ihn die Kanzlerin wegen seines Testvorstoßes zurückpfiff und ihn zwang, seine Ankündigung zurückzunehmen.
Bei alledem unerfreulich ist immer wieder ein besonderer Begleitfaktor, der nahezu die gesamte Gesellschaft, nicht wenige sogar existenzbedrohend trifft: Die Einschränkungen vieler Grundfreiheiten, mittlerweile durch mehrfach fortgesetzte Lockdowns, die in pauschaler Weise in Grundrechte eingreifen. Der damit verbundene Diskurs bekommt ein immer größeres Gewicht. Deutlich wurde dies auch am gestrigen Abend in der ZDF-Sendung Markus Lanz, in der der Epidemiologe und SPD-Politiker Karl Lauterbach und der Journalist Heribert Prantl (Süddeutschen Zeitung) diskutierten. Während Lauterbach seiner Rolle als strikter Befürworter der Lockdown-Politik gerecht wurde, setzt Prantl dagegen: "Wenn Lauterbach sagt, wir müssen uns nach den neuen virologischen Erkenntnissen richten, dann sage ich: Eine ganze Gesellschaft kann nicht ständig nach dem Takt funktionieren, den Virologen vorgeben. Da gibt's auch noch ein paar andere Kriterien. Die Grundrechte sind kein Larifari."
Vor diesem Hintergrund ist ein Interview aufschlussreich das der WDR Anfang Februar zum Spannungsverhältnis zwischen Lockdown und Grundrechte mit einem renommierten Rechtswissenschaftler von der Westfälischen Wilhlems-Universität Münster geführt hat. Mit dem Artikel "Pauschale Grundrechtseingriffe wegen Corona höchst bedenklich" wird über dieses Interview detailliert berichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt J. Heinz
23.02.21
Pauschale Grundrechtseingriffe wegen Corona höchst bedenklich
Oliver Lepsius, Professor der Rechtswissenschaften und Inhaber eines Lehrstuhls "Öffentliches Recht und Verfassungstheorie", fordert zielgenauere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung
von Kurt J. Heinz
(MEDRUM) Der Rechtswissenschaftler Oliver Lepsius erläutert im Interview mit dem WDR, warum die pauschale Anhäufung von Freiheitseinschränkungen zur vorgeblichen Rettung von Leben wegen der Corona-Pandemie unverhältnismäßig und rechtlich unzulässig ist. Das Design der Maßnahmen muss so erfolgen, dass sie das Ziel nicht pauschal, sondern tatsächlich und verhältnismäßig verfolgen, sagt der Rechtsgelehrte. … weiterlesen
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