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Keine undemokratischen Freiheitseingriffe


Sehr geehrte Damen und Herren,

ebenso wie Grundrechte nicht schrankenlos gelten darf auch der Staat nicht schrankenlos in Grundrechte eingreifen. Dies wird in der Coronakrise an der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes deutlich.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt J. Heinz


01.05.20

Freiheitseingriffe dürfen keine undemokratische Zumutung sein

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hebt Vollzug von Coronaeinschränkungen teilweise auf und gibt "den Menschen ein Stück Freiheit" zurück

(MEDRUM) Mit seinem Urteil vom 28.04.2020 ermöglichte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, dass Begegnungen in Familien ab sofort wieder möglich wurden. … weiterlesen


28.04.20

Autonomie und Selbstbestimmung: keine Voraussetzung für die unantastbare Menschwürde

Bundesverband Lebensrecht lädt zur Fachtagung „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ ein

(MEDRUM) Die nächste Fachtagung des Bundesverbandes Lebensrecht soll am 18. September 2020 in Berlin stattfinden und ist unter das Thema gestellt: "Lebensbejahende Bindungen - Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung." … weiterlesen


26.04.20

Wieder Gottesdienste in Thüringen

(MEDRUM) In Thüringen dürfen seit 23. April 2020 wieder Gottesdienste stattfinden, allerdings begrenzt auf die Zahl von 30 Teilnehmern. … weiterlesen


26.04.20

Entwicklung der Corona-Todesfälle rückläufig.

Noch 170 Todesfälle von insgesamt 5.640 Todesfällen von Corona-Infizierten in Deutschland

(MEDRUM) Die Zahl der Corona-Todesfälle in Deutschland entwickelt sich offenbar rückläufig. Am gestrigen Tag wurden noch 170 Todesfälle in Verbindung mit einer Coronainfektion gemeldet. … weiterlesen