Sehr geehrte Damen und Herren,
ebenso wie Grundrechte nicht schrankenlos gelten darf auch der Staat nicht schrankenlos in Grundrechte eingreifen. Dies wird in der Coronakrise an der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes deutlich.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt J. Heinz
01.05.20
Freiheitseingriffe dürfen keine undemokratische Zumutung sein
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hebt Vollzug von Coronaeinschränkungen teilweise auf und gibt "den Menschen ein Stück Freiheit" zurück
(MEDRUM) Mit seinem Urteil vom 28.04.2020 ermöglichte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, dass Begegnungen in Familien ab sofort wieder möglich wurden. … weiterlesen