Sie sind hier

Wieder Gottesdienste in Thüringen


26.04.20

Wieder Gottesdienste in Thüringen

(MEDRUM) In Thüringen dürfen seit 23. April 2020 wieder Gottesdienste stattfinden, allerdings begrenzt auf die Zahl von 30 Teilnehmern.

Vorzeitige Lockerung für Versammlungen, Demonstrationen und Gottesdienste

BildWie der MDR berichtete, hat das Regierungskabinett des Bundeslandes Thüringen am Mittwoch beschlossen, bereits ab Donnerstag, 23. April, "schneller als geplant wieder Versammlungen, Demonstrationen und Gottesdienste" zuzulassen. Demnach dürfen Gottesdienst wieder mit bis zu 30 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmern unter freiem Himmel abgehalten werden.

Zur Begründung für diesen Schritt hat die Landesregierung dem MDR zufolge auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen. Die Karlsruher Richter hatten dem Eilantrag eines Klägers gegen das Verbot einer Demonstration in Stuttgart stattgegeben. Vor diesem Hintergrund wurde nach offiziellen Angaben die eigentlich erst ab 3. Mai vorgesehene Lockerung auf den 23. April vorgezogen. Die bisher geltenden Schutzvorkehrungen durch Einhalten eines Mindestabstandes zwischen zwei Personen bleiben auch weiterhin gültig. Die Kirchen müssen nun also die staatlichen Vorgaben in die Tat umsetzen.

Gottesdienste im Bistum Erfurt

Das Bistum Erfurt hat am 23.04.2020 ein Schutzkonzept herausgegeben, nach dem ab 25.04.2020 wieder Gottesdienste gefeiert werden dürfen. Dazu hat das Bistum erklärt:

Bild"Nach Wochen, in denen keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden konnten, kann nun insbesondere die Heilige Messe am Sonntag wieder mit Gemeindemitgliedern gefeiert werden. Dabei sind wir natürlich weiterhin verpflichtet, die Gesundheit aller Gottesdienstteilnehmer  zu schützen. Deshalb müssen die gottesdienstlichen Versammlungen so gestaltet werden, dass die Gefahr der Ansteckung mit dem Covid-19-Virus maximal vermieden wird.

Allgemeine Grundlage sind die staatlichen Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Diese sind zwingend einzuhalten, ebenso wie die nachfolgenden Festlegungen, die die staatlichen Vorgaben mit Bezug auf die Gottesdienste ergänzen.

Auszug aus den Festlegungen des Bistums:

  • "In den Kirchen, vor allem den großen Kirchengebäuden, werden wieder öffentliche Sonntagsgottesdienste gefeiert. Die für alle Versammlungen in geschlossenen Räumen geltenden Bestimmungen sind dabei maßgeblich.
  • Unter gleichen Konditionen werden auch Werktagsgottesdienste gefeiert.
  • Trauergottesdienste (Requien) dürfen in den Kirchen nach denselben Regeln wie Sonntagsgottesdienste gefeiert werden.
  • Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, Hochzeiten, Diakonen- und Priesterweihen verlangen, wegen ihres besonderen, teils mit engerem physischem Kontakt verbundenen liturgischen Charakters, eine besonders sorgfältige Einhaltung der Regeln, die für die Gottesdienste gelten. Es wird dringend angeraten, aufschiebbare Feiern nach Rücksprache mit den Familien zu verschieben.
  • Menschen, die zu einer Corona-Risikogruppe gehören, werden aus Gründen des Selbstschutzes dringend gebeten auf den Gottesdienstbesuch zu verzichten.
  • Der Zugang zu den öffentlichen Gottesdiensten wird begrenzt. Die Zahl der zugelassenen Gottesdienstbesucher richtet sich nach den Zahlenvorgaben der staatlichen Stellen und der Größe des Raumes und sämtlichen für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen geltenden Regeln (d.h. durch das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m in alle Richtungen kann sich auch eine geringere Teilnehmerzahl ergeben, als die in der Verordnung maximal zugelassene Anzahl von Personen).
    Derzeit sind nach der 3. Thüringer SARS-CoV-2- Eindämmungsmaßnahmenverordnung in der Fassung vom 23.04.2020 in geschlossenen Räumen maximal dreißig Personen, im Freien maximal fünfzig Personen erlaubt. Gottesdienstvorsteher und alle, die Dienste übernehmen, sind als Teilnehmende zu zählen.
    "

Das Schutzkonzept aus Erfurt kann beim Bistum als pdf-Datei heruntergeladen werden: ► Schutzkonzept.

In NRW Gottesdienste ab 1. Mai 2020

Auch im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW soll es demnächst wieder Gottesdienste geben. So sollen zum 1. Mai, dem Tag der Arbeit,  wieder öffentliche Gottesdienste möglich werden. In NRW können am 1. Mai also nicht nur Gewerkschaftler unter freiem Himmel zusammentreffen, sondern auch Gläubige Gottesdienste in ihren Kirchen feiern.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat am Freitag umfangreiche "Empfehlungen zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise" herausgegeben, die von den Bistümern bei ihren Schutzkonzepten berücksichtigt werden sollen.

EKD gibt Eckpunkte heraus

Auch die EKD hat am Freitag eine Reihe von Empfehlungen für die Durchführung von Gottesdiensten herausgegeben. Veröffentlicht wurde ein 2-seitiges Eckwertepapier, das Eckpunkte für eine "verantwortliche Gestaltung von Gottesdiensten" enthält. Evangelische Gottesdienste werden beispielsweise in Bayern ab 4. Mai wieder unter Einhaltung der staatlich vorgegebenen Grenzen erlaubt sein.

Am 15.04.2020 hatte die Bundeskanzlerin erklärt, dass es vorerst noch keine Gottesdienste geben könne. Sie verwies dabei auf bevorstehende Gespräche zwischen den Religionsgemeinschaften und der Bundesregierung. Bei diesen Gesprächen ist vereinbart worden, dass die Kirchen Schutzkonzepte erarbeiten, die für die Gestaltung von Gottesdiensten verbindlich sein sollen. Mit den Schutzkonzepten entsprechen die Kirchen den bei den Gesprächen mit der Bundesregierung getroffenen Vereinbarungen.


15.04.20 Corona verdrängt das Leben, selbst in den Kirchen  
02.04.20 Zu Corona und der Offenbarung  
02.04.20 Corona und Erscheinungen unserer Zeit - Ein Anstoß zur Demut und Besinnung?  
31.03.20 Geht es auch ohne den Sonntagsgottesdienst?  
16.03.20 Geistergottesdienste an Ostern im Vatikan ?
Zurück in den Gottesdienst - Kirchen in Bayern erarbeiten Schutzkonzepte gegen Ansteckung Sonntagsblatt 25-04-20