Sie sind hier

Maskenpflicht gilt auch an Bahnsteigen und Haltestellen

Titel: 
Maskenpflicht gilt auch an Bahnsteigen und Haltestellen
Quelle: 
Bayerischer Rundfunk
vom: 
22.04.20
Zum Inhalt: 

Spätestens bis zum 18. Mai sollen Busse und Bahnen wieder im Regelbetrieb in ganz Bayern fahren. Fahrgäste müssen eine Maske tragen. Diese Pflicht gilt auch an Bahnsteigen, Haltestellen von Bus und Tram sowie in Taxis.