Sie sind hier

Gericht: Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung durch Deutschlandradio gegen Gabriele Kuby


27.02.20

Gericht: Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung durch Deutschlandradio gegen Gabriele Kuby

Kuby: "Eine erfreuliche Nachricht für den Rechtsstaat und mich: Ich habe im Rechtsstreit gegen den Deutschlandfunk in zweiter Instanz  gewonnen." 

(MEDRUM) Der Presse- und Kunstfreiheit kommen eine Ausnahmestellung im Rechtssystem Deutschlands zu. Diese im Grundgesetz verankerten Freiheiten müssen in einer freiheitlichen Demokratie in besonders hohem Maße gewährleistet sein. Doch ist diese Freiheit auch nicht grenzenlos. Denn nicht alles ist den Medien- und Kunstschaffenden erlaubt, wie aus dem Verfahren von Gabriele Kuby gegen Deutschlandradio vor dem Oberlandesgericht Hamburg im Dezember 2019 hervorgeht, insbesondere dürfen Personen auch nicht im Namen der Freiheit der Kunst verleumdet und geschmäht werden, wie es durch das Deutschlandradio und zuvor die Berliner Schaubühne gegen Gabriele Kuby geschehen ist.

Kuby setzt sich beim Oberlandesgericht gegen Deutschlandradio durch

Kuby hat sich im Dezember 2019 in der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Hamburg gegen Deutschlandradio durchgesetzt, nachdem in 2018 bereits der Berliner Schaubühne gerichtlich untersagt worden war, falsche Behauptungen und schwerwiegende Schmähungen zu wiederholen, wie es in dem Stück FEAR von Falk Richter geschehen war. Wegen seiner schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung hat Deutschlandradio, das zu den gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sendern gehört, eine Geldentschädigung an die Schriftstellerin und Publizistin gezahlt.

Hintergrund des Rechtsstreits

Zum Hintergrund teilte der Fe-Medienverlag, in dem zahlreiche Bücher von Kuby erschienen sind, in einer Pressemitteilung mit:

"In dem Theaterstück FEAR von Falk Richter, das von der Berliner Schaubühne produziert wurde, waren Kuby und andere als „Untote" und „Zombies" vorgeführt worden. Kuby wurde vorgeworfen, „Hasspredigten" zu halten. Zum angeblichen Beleg dieses Vorwurfs wurden ihr manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt.

In einer öffentlichen Rede zum Thema Genderismus und „Genderspeak" in Augsburg hatte Kuby im Jahr 2014 geäußert: „...Missbrauch der Sprache und der Missbrauch von Begriffen. Wir wissen jetzt alle, dass wir nicht mehr nur sagen dürfen: Bürger, sondern dass wir sagen müssen: Bürger und Bürgerinnen, Zuhörer und Zuhörerinnen, Blindenhunde und Blindenhündinnen. Wir dürfen allerdings nicht sagen: „Faschisten und Faschistinnen" – das kommt irgendwie nicht so gut." Richter hat daraufhin Kubys Rede und Stimme neu zusammengeschnitten und ihr das angebliche „Zitat" in den Mund gelegt: „...was wir vor allem brauchen sind Faschisten und Faschistinnen".

An anderer Stelle hatte Kuby vor der Gefahr eines Abgleitens der Gesellschaft in den Totalitarismus gewarnt. In sinnentstellender Weise hat Richter daraus ein angebliches Zitat Kubys fabriziert:„Es braucht einen totalitären Staat, der das in den Griff kriegt".

Deutschlandradio hatte nicht nur die rufschädigenden gefälschten Zitate übernommen, sondern mit dem Kommentar: „Falk Richter setzt die stärkste Waffe gegen jene ein, die Ängste schüren und Hass predigen. Er zitiert sie", sogar die angebliche Authentizität der Fälschungen ungeprüft betont.

In einem ersten Verfahren gegen die Schaubühne und den Autor und Regisseur Falk Richter wurden bereits der Schaubühne und Richter vom Kammergericht Berlin mit Urteil vom 19.07.2018 verboten, die „schwerwiegenden Schmähungen, für die es keine Grundlage gibt" zu wiederholen und die manipulierten Zitate zu verbreiten.

Am 17. Dezember 2019 hat sich das Oberlandesgericht Hamburg dieser Beurteilung im Verfahren gegen Deutschlandradio angeschlossen und aufgrund der Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung die Forderung von Frau Kuby nach einer Geldentschädigung für gerechtfertigt erachtet. Inzwischen hat Deutschlandradio eine entsprechende Entschädigung an Frau Kuby gezahlt.

In beiden Verfahren wurde Gabriele Kuby von der Kanzlei Steinhöfel (Hamburg) vertreten."


Image
Journalistische Rechtsverstöße

Bei der gerichtlich angefochtenen Sendung des Deutschlandsradios handelte es sich um den Beitrag "Aufklären, verschärfen, provozieren – politisches Theater heute" von Thomas Klug, der im "Deutschlandfunk Kultur" 2016 erschien (siehe Abb. links). Durch das von Kuby angestrengte Verfahren wurde deutlich, dass der Sender seine journalistische Sorgfaltspflicht und die Beachtung der Rechte anderer in erheblichem Maße verletzt hat.

Dennoch hat Deutschlandradio nicht über die Persönlichkeitsverletzung durch Falk Richter berichtet, sondern lediglich die übergriffigen Stellen gelöscht und in einer Fußnote angemerkt: "Auf Grund einer rechtlichen Beanstandung wurde an dieser Stelle eine Textpassage entfernt." Es kommt aber weiterhin der Regisseur Falk Richter zu Wort, der zitiert wird: „Bei Gabriele Kuby war es ja so, dass ich sie extra im Original habe sprechen lassen, es ist ihre Stimme aus einer Rede. ..." Diese irreführende Behauptung ließ das Deutschlandradio unkommentiert stehen. Es bleibt unerwähnt, dass Falk Richter seine angeblichen Zitate durch völlig sinnentstellende Montagen gefälscht hat.  Es bleibt auch unerwähnt, dass es Falk Richter vom Kammergericht Berlin untersagt worden war einen Schauspieler sagen zu lassen: „Ich bin Gabriele Kuby ... und hetze gegen Juden." Das Vorsitzende Richter hatte dazu ausgeführt, dass es sich dabei um eine vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte in besonderem Maße „schwerwiegende Schmähung" handele, für die es „keine Grundlage" gebe.

Keine Aufklärung für die Leser

Mit welcher Manipulation und Persönlichkeitsverletzung von Richter der Beitrag verbunden ist, und dass das Deutschlandradio bei der Wiedergabe manipulierter Äußerungen seine journalistische Sorgfaltspflicht verletzt hat, erfährt der Leser nicht. Der Sender hat es weder für nötig gehalten, den Leser und Zuhörer aufzuklären, noch sich bei Gabriele Kuby für seine schwerwiegenden Verletzungen zu entschuldigen. Das ist unvereinbar mit dem Anspruch von Medienschaffenden, aufklären zu wollen. Sie tun im Fall von Gabriele Kuby das krasse Gegenteil. Sie verleumden und verdunkeln und stellen sich damit selbst in ein undemokratisches Abseits. Der Leser kann sich also keineswegs darauf verlassen, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender zuverlässig informiert und die Persönlichkeitsrechte achtet.

Image

Neues Buch von Gabriele Kuby im Sommer

Gabriele Kuby hat enorme Anstrengungen unternehmen müssen, um sich gegen die erlittenen massiven Rechtsverletzungen zur Wehr setzen zu können. Im Gespräch meinte sie trotz aller Erleichterung über den positiven Ausgang des Verfahrens, es wäre ihr lieber gewesen, die dabei eingesetzte Kraft in ihre Bücher investieren zu können. Aber es sei für sie sehr belastend gewesen, derart verleumdet zu werden, wie dies durch die gefälschten Zitate von Falk Richter und deren Verwendung beim Deutschlandradio geschehen sei.

Die Autorin zahlreicher Bücher arbeitet gerade an einem neuen Buch, das noch in diesem Sommer im fe-Medienverlag erscheinen soll. Das bisher bedeutendste Werk der gelernten Soziologin, ist "Die globale sexuelle Revolution", das in bisher 14 Sprachen erschienen ist. Zum erfolgreichen Rechtsstreit sagt Kuby: "Eine erfreuliche Nachricht für den Rechtsstaat und mich: Ich habe im Rechtsstreit gegen den Deutschlandfunk in zweiter Instanz  gewonnen.

Weitere Information über die Autorin im Internet: Gabriele Kuby