17.01.17
Bundesverfassungsgericht weist Antrag auf Verbot der NPD zurück
Das Bundesverfassungsgericht verkündete heute seine Entscheidung über ein Verbot der NPD, das vom Bundesrat 2013 beantragt worden war. Der Antrag auf ein Verbot der NPD wurde zwar zurückgewiesen, gleichwohl stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.
Zu den Gründen teilte das Bundesverfassungsgericht mit:
"Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat."
Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13