Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle will nicht die Festrede bei der Verleihung des Theodor-Heuß-Preises halten. Der Grund: 1975 habe sich Cohn-Bendit, der diesjährige Preisträger, in "nicht unproblematischer Weise zur Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern" geäußert. Cohn-Bendit selbst sieht die Kontroverse "philosophisch".