23.11.12
"Artwidriges Verhalten": Sex mit Tieren soll verboten werden
Bundesregierung gibt eine positive Antwort auf die Empfehlung des Bundesrates
(MEDRUM) Eine Initiative des Bundesrates will, dass Sex mit Tieren künftig verboten wird. Dieses Anliegen teilt die Bundesregierung und will daher Sex mit Tieren künftig unter Strafe stellen.
Kein Zwang zu artwidrigem Verhalten
Der Bundesrat bat im Juni 2012 zu prüfen, wie ein Verbot der Sodomie im Tierschutzgesetz verankert werden kann. In der Begründung dazu wurde gesagt: "In Bezug auf sexuelle Handlungen sind Tiere wie ein nicht einwilligungsfähiger Mensch oft wehrlos. Sie müssen daher vor menschlichen Eingriffen in ihre artgerechte Selbstentfaltung bewahrt werden."
Begleitend zu einem Gesetzentwurf zur Dritten Änderung des Tierschutzgesetzes von Ende August erteilte die Bundesregierung auf die Bundesratsinitiative eine erste und positive Antwort an den Bundestag. Sie will sexuelle Handlungen an Tieren künftig bestrafen. Im Gesetzentwurf, der am Freitag, dem 28. September 2012 in die Beratung des Bundestages eingebracht wurde, stellte die Bundesregierung fest: „Die Bundesregierung anerkennt die Tatsache, dass sexuelle Handlungen an Tieren durch den Menschen geeignet sind, den Tieren regelmäßig zumindest Leiden im Sinne des Tierschutzrechts zuzufügen, da hierdurch die Tiere zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen werden.“ Sie kündigte an, die Möglichkeiten eines bußgeld-bewehrten Verbots zu prüfen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen entsprechenden Formulierungsvorschlag vorzulegen.
Auch die Partei Die Grünen will, dass Sex mit Tieren künftig bestraft wird und arbeitet an einem Gesetzentwurf. Zu ihren Vorstellungen sagen Die Grünen: "In unserem Gesetzentwurf stellen wir daher klar, dass jeder, der ein Tier zur Befriedigung des Geschlechtstriebs misshandelt mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen muss, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Den bisherigen Vorbehalt, dass die dabei zugefügten Schmerzen, Leiden und Ängste „erheblich“ sein müssen, haben wir gestrichen."
Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung (Drucksache 17/10572) wurde nach erster Beratung im Plenum des Bundestages zur weiteren Beratung an die Ausschüsse für "Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz", "Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" und "Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung" sowie den Rechtsausschuss überwiesen.
Sodomie seit 1969 nicht mehr strafbar
Sex mit Tieren war bis zur Großen Strafrechtsreform, die am 1. September 1969 in Kraft trat, nach § 175b des Strafgesetzbuches strafbar. Die Strafbarkeit sexueller Handlungen mit Tieren (Sodomie) ist seit diesem Zeitpunkt aufgehoben.
Leserbriefe
Zunahme von Sodomie und ihre Ursache
Sex mit Tieren - wie pervers müssen Menschen sein, wenn sie solche Handlungen vornehmen? Dieses Gesetz wurde seinerzeit abgeschafft, da diese Praktiken wohl sehr zurückgegangen waren. Nun hat in den letzten Jahren Sodomie sehr stark zugenommen. Womit hängt das denn zusammen? Ist das eine Sitte in anderen Ländern oder woran liegt es? Die Zeiten ändern sich. Ich bin dankbar, wenn dieses Gesetz wieder ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird.
Fehlt noch das Selbstbestimmungsrecht des Tieres
Gute Güte, um was sich der Staat alles kümmern muss. Aber zu Zeiten, in der der Mensch Gottes Stelle einnehmen will, ist alles was denkbar ist auch scheinbar machbar. Es reicht nicht mehr an der Schöpfungsordnung abzulesen was gut und schlecht ist, wir brauchen in diesen gottlosen Zeiten Gesetze für jedes Fitzelchen an Irrungen und Verwirrungen. Entweder Pro oder Contra, dass entscheidet die gerade herrschende ideologische Meinung. Einfacher wäre, zum Ursprung zurück zu kehren und auf Gottes Wort zu vertrauen.
Es geht "nur" um die Tiere, nicht aber die Menschen
Das ist ja 'mal wieder typisch: Es geht "nur" um die Tiere, nicht aber um die Menschen, die sich nicht artgerecht verhalten. In erster Linie sollte Sodomie fuer Menschen verboten werden (wie es auch von der Heiligen Schrift verboten ist), weil es nicht "artgerecht" ist. Sollten nicht auch homosexuelle Handlungen und alle anderen "andersartigen" (sprich abartige, nicht "artgerechte") sexuelle Spielarten verboten werden? In allererster Linie, um diejenigen zu schuetzen, die staendig damit konfrontiert werden, es aber garnicht wollen: unsere Kinder, die in Kindergarten wie in Schule kontinuierlich belogen werden mit Behauptungen, dass solcherlei "andersartigen" sexuellen Betaetigungen normal seien. Man braucht nicht einmal Christ zu sein, um diese Luegen zu entlarven - man muss nur seine natuerlichen Sinne beisammen haben!
Alfred und Alfriede
Anno 2019. Sie hat gelacht, wenn auch hinter vorgehaltener Hand. Das kommt aus dem Elternhaus. Wie sonst könnte eine 13jährige so unverschämt lachen, wenn ich, Alfred, meine Alfriede auf die Weide treibe, sie liebkose und ihr eine Rose zwischen das Gehörn lege! Die Würde der menschlich-tierischen Liebe ist unantastbar! So hat das Parlament entschieden! So hat auch der Pastor unsere Liebe gesegnet! Wenn Alfred jetzt zum Jugendamt geht, wird die 13jährige ihre Eltern vermutlich nie wiedersehen. Man wird sie einem moralisch zuverlässigen Elter aushändigen.