Der Deutsche Bundestag sollte sich bei den Karlsruher Richtern bedanken. Selbst wenn das Urteil zu den Eilanträgen der Gegner des Rettungsschirms ESM noch vorläufig ist, hat das Bundesverfassungsgericht schon jetzt einen Grundsatzbeschluss von umfassender Bedeutung gefällt. Es hat dem Bundestag in eindrucksvoller Form das alleinige Recht bestätigt, seine Einnahmen und Ausgaben zu bestimmen. Dazu gehört auch, einen Rettungsfonds wie den ESM mit Finanzmitteln auszustatten und gegebenenfalls sogar Geld nachzuschießen – eben nach Maßgabe des Bundestags. Insofern ist die Haftung von 190 Milliarden Euro, die der Bund übernimmt, zwar die Obergrenze. Aber nur so lange, wie der Bundestag nichts anderes entscheidet.