Düsseldorf (RPO). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, hält Sterbehilfe durch nahestehende Personen in engen Grenzen für zulässig. Bei der Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe könne man die Unterschiede oft nicht mehr so genau definieren und komme in Grauzonen.