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Moderate Haltung des Medienbeauftragten der EKD zum Film im ZDF "Liebe mich!"


04.09.08

Moderate Haltung des Medienbeauftragten der EKD zum Film im ZDF "Liebe mich!"

Der Unterschied von erotischen und pornographischen Sex-Szenen

MEDRUM) Der Film "Liebe mich!", der am 11. August im ZDF ausgestrahlt wurde, 
war auf erheblichen Protest von Zuschauern und einigen Organisationen gestoßen.
Der Medienbeauftragte der EKD, Oberkirchenrat Markus Bräuer, reagierte darauf
verhalten.

Die einen nennen es erotisch, und die anderen bezeichnen es pornografisch,
was in Filmszenen an sexuellen Handlungen dargestellt wird. Das ZDF sendete den
kanadischen Film "Liebe mich!! als Erotikdrama, das in hohem Maße ungewöhnlich
freimütige Sex-Szenen enthielt. Die sexuellen Szenen seien jedoch nicht
pornografisch, weil ein Handlungsstrang erkennbar gewesen sei. Deswegen handele
es sich im juristischen Sinne nicht um Pornographie, meinte der
Medienbeauftragte des Rates der EKD gegenüber idea, auch wenn er ein Maß von
erotischen Szenen überschreite, das Zuschauer nicht sehen wollten und ihr
sittliches Empfinden gestört sei. Er werde gegenüber den ZDF-Verantwortlichen
jedoch Bedenken ansprechen, meinte Breuer.

Sendungen des ZDF sind häufiger Gegenstand der Kritik und des Protestes. So
hat die Aktion Kinder in Gefahr erst Anfang August gegen die Filmreihe des ZDF
"Sommernachtsphantasien" wegen ihres pornographischen Charakters protestiert.

Zu einem Film aus der umstrittenen ZDF-Fimreihe schrieb die Zeitung "Die
Welt": „Die Hauptdarstellerin wechselt ihre Liebhaber häufiger als ihre
Staubsaugerbeutel,... Fällt dieser Film noch in die Kategorie "Erotik", oder
tritt die Handlung nicht vielmehr hinter den Sex-Szenen zurück? Kritiker
tendierten nach der Premiere auf der Berlinale eher zu der zweiten Meinung." 

Das Kriterium des "Handlungsstranges" ist offenbar kein geeignetes, zumindest
alleiniges Kriterium, um eine konsensfähige Unterscheidung zwischen Erotik und
Pornografie zu treffen. Eine Unterscheidung, die sich daran orientiert, macht
vieles möglich und gibt den Programmgestaltern die Möglichkeit, freizügig mit
der Ausstrahlung von Filmen oder Sendungen zu verfahren, die auch gehäuft
sexuelle Szenen enthalten. Dies hatte bereits den früheren Intendanten des ZDF,
Prof. Holzamer, vielfach auf den Plan gerufen, der sich gegen die Ausstrahlung
solcher Filme und Sendungen aussprach. Dennoch verhallen vielfache Proteste
immer wieder ungehört, die sich nicht nur wegen des eigenen sittlichen
Empfindens, sondern auch aus Sorge um den Kinder- und Jugendschutz an die
Programmverantwortlichen wenden.

Bereits Altkanzler Helmut Schmidt bescheinigte den Programmverantwortlichen,
dass die Medien ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. In einem Interview mit
einem ZDF Chefredakteur gab Altbundeskanzlers Helmut Schmidt einst ein
vernichtendes Urteil über das Fernsehen ab. Auf die Bemerkung des
Chefredakteurs, "Wir leben in einer Zeit des Wertewandels", entgegnete Helmut
Schmidt
:

„Ja, durch Ihr Metier, durchs Fernsehen ist er entstanden. Das
Fernsehen ist einer der schlimmsten Faktoren für den Verfall von hergebrachten,
abendländischen sittlichen Traditionen. Da gibt es gar keinen Zweifel." (1972)


MEDRUM-Artikel vom 07.08.08 -> Protestaktion gegen Erotik-Sendungen mit Pornocharakter im ZDF