Der Fall des beschnittenen vierjährigen Jungen, der die breite Debatte über die Rechtslage für religiös begründete Beschneidungen ausgelöst hat, war medizinisch offenbar brisanter als bisher bekannt. Der Junge sei zwei Tage nach seiner Beschneidung mit Nachblutungen in eine Kindernotaufnahme eingeliefert worden, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung", die sich auf einen Arztbrief über die dann erfolgte Behandlung beruft.