Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Kündigung einer lesbischen Kindergartenleiterin durch eine katholische Pfarrkirchenstiftung für nicht zulässig erklärt. Die Erzieherin sollte während ihrer Elternzeit wegen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entlassen werden. Die Pfarrkirchenstiftung hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt, weil die Regierung Schwaben einen Antrag auf Genehmigung der Kündigung in der Elternzeit abgelehnt hatte.