(MEDRUM) Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat beim Deutschen Bundestag beantragt, die Immunität von Christian Wulff aufzuheben, um strafrechtliche Ermittlungen anstellen zu können.
Es bestehe ein Anfangsverdacht der Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung, lautet die Begründung der Staatsanwaltschaft Hannover, mit der die Aufhebung der Immunität von Christian Wulff angestrebt wird. Dazu teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit:
Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte sieht die Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (§ 152 Abs. 2 StPO) und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. Sie hat deshalb bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt.
Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Hannover unabhängig nach intensiver kollegialer Beratung getroffen. Weisungen vorgesetzter Behörden hat es nicht gegeben.
Aufgabe der angestrebten Ermittlungen ist es, den Sachverhalt in einem förmlichen Verfahren zu erforschen. Nach dem gesetzlichen Auftrag (§ 160 Abs. 2 StPO) hat die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Selbstverständlich gilt auch nach Bejahung des Anfangsverdachts die Unschuldsvermutung.
Über die Aufhebung der Immunität befindet der Deutsche Bundestag. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist deshalb aus rechtlichen Gründen an weiteren Stellungnahmen gehindert.
Der Bundestag muß nun entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird. Dafür ist die Mehrheit der Stimmen im Deutschen Parlament erforderlich. SPD und Grüne haben bereits angekündigt, einem solchen Antrag zustimmen zu wollen.
Noch am Tag hatten sich BILD zufolge Top-Juristen aus Hannover empört darüber geäußert, dass noch keine strafrechtlichen Ermittlungen aufgenommen wurden.