26.06.12
Wolfgang Bosbach warnt: "Dem ESM kann ich nicht zustimmen."
CDU-Politiker ist gegen die Überschreitung der Grenzen des Grundgesetzes durch Kompetenzverlagerung an Institutionen der EU
(MEDRUM) "Dem ESM kann ich nicht zustimmen.", erklärte der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Wolfgang Bosbach (CDU), im B.Z.-Interview. Er hält die Grenzen der Verfassung für überschritten.
Kompetenzverlagerung nach Brüssel trifft den Kern des politischen Gestaltungsspielraumes
Mit dem ESM-Vertrag (Vertrag zwischen den Staaten der Eurozone vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus) werde die Eigenverantwortlichkeit der Euro-Staaten für ihre Schulden endgültig aufgehoben, erklärte Bosbach auf die Frage der B.Z., weshalb er dem ESM-Vertrag im Bundestag nicht zustimmen will. Der Vertragstext sei nicht zustimmungsfähig. Mit diesem Vertrag werde die Währungsunion auf Dauer eine Schuldenunion. Gegenüber der Frankfurter Rundschau sagte Bosbach weiter, dass mit dem ESM Kompetenzen vom Bund nach Brüssel verlagert würden, die den "Kern des politischen Gestaltungsspielraumes" in Deutschland massiv reduzierten. In punkto Kompetenzverlagerung sei man an der Grenze dessen angelangt, was die Verfassung erlaube. In einem Interview der Initiative "Mehr Demokratie" sagte Bosbach Anfang Juni zum ESM: "Tatsächlich stützen wir eine Zweckgemeinschaft in Luxemburg. Da ist von Demokratie nicht mehr allzu viel die Rede."
Namentliche Abstimmung im Bundestag über Fiskalpakt und ESM am Freitag
Der Fiskalpakt und der sogenannte Euro-Rettungsschirm (ESM) werden am Freitag den Bundestag beschäftigen. Zu Beginn der Debatte wird Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Regierungserklärung zur Schaffung einer Stabilitätsunion abgeben. Daran schließt sich eine zweieinhalbstündige Aussprache an. Beraten werden der Gesetzentwurf zu dem «Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion» (17/9046, 17/9667) vom 2. März 2012 und der Gesetzentwurf zum «Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM» (17/9045, 17/9049, 17/9372, 17/9671) vom 2. Februar 2012. Über die Gesetzentwürfe findet eine namentliche Abstimmung statt. Der Beginn der Beratung ist für 17 Uhr geplant.