24.04.10
Wie viel Gewissensfreiheit haben wir?
Sendung "Treff am Kreuz" am Samstag, 24. April, 13.00 Uhr
(MEDRUM) In seiner heutigen Sendung wird "Treff am Kreuz" sich mit der Frage befassen, wie viel Gewissensfreiheit Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder vom Staat zugestanden wird.
Die Sendung wird den Freiraum der Eltern in den Blick nehmen, ihre Kinder groß zu ziehen und als Gegenpol den Bildungsauftrag des Staates betrachten. Steht der Bildungsauftrag des Staates über dem Recht und der Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen?
Über diese Problematik wurde in MEDRUM wiederholt berichtet. Zuletzt wegen der Inhaftierung zweier Mütter, die ihre Kinder nicht an Theateraufführungen für Grundschulkinder teilnehmen ließen. Die christliche Gemeinde, in der gegen diese und weitere Elternteile Erzwingungshaft verhängt oder schon vollstreckt wurde (MEDRUM berichtete), setzt sich in einem Appell gegen die Verletzung der Religions- und Gewissensfreiheit ihrer Gemeindemitglieder ein. -> Bittschrift Schutz der Gewissensfreiheit
Die Sendung lässt Lehrer, Eltern und Zuhörer zu Wort kommen. Hörer können direkt im Studio anrufen und sich zu Wort melden.
Das Sendestudio ist erreichbar über Telefonnummer 030 - 464 00 517. Der Internetlink zum Radio-Livestream ist: www.alex-berlin.de (87.234.195.42/listen.pls).
Sendetermin ist der 24. April 2010, 13.00 - 14.00 Uhr.
Information über die Sendung bietet folgende Internetseite an: → www.treff-am-kreuz.de
MEDRUM -> Gnadengesuch von 11 Kindern für ihre Mutter
MEDRUM -> Inhaftierungswelle geht weiter
Leserbriefe
Nicht nur Gewissensfrage...
Wenn die staatliche Schulpropaganda schon so dünnhäutig ist, daß sie sich ein Strafrecht anmaßt, wenn Schüler einer Theaterveranstaltung (!) fernbleiben, dann ist zudem einfaches logisches Denken angebracht:
1) Entweder die Staatler sind endgültig wahnsinnig geworden, dann kann man Ihnen schon aus diesem Grund seine Kinder nicht anvertrauen.
2) Oder ihnen sind Ihre politischen Ziele so wichtig, daß sie dafür auch Unrechtstaten in Kauf nehmen. Dann müssen mit den Mitteln auch diese Ziele infragegestellt werden - man braucht sie dazu nicht einmal zu kennen und darüber zu spekulieren.
Hier zeigt sich das Unheil des alten und immer noch aktuellen jesuitischen Denkens, welches zu nahe an die These "Der Zweck heiligt die Mittel." herangeht. Zudem stimmen hier Ziel UND Mittel nicht. Denn Beschulung ist nicht das einzige Mittel zu lernen; die Sozialisation durch Klassen, Gruppendenken, Schulhoftreiben usw. gar fragwürdig. Es ist offensichtlich nicht Lernen und Sozialisation (ohnehin kein Wert an sich - und oft gegen vorbildliches soziales Verhalten gerichtet) das Ziel, sondern die Schule selbst. Dies ist nicht legitim, da Schule eben bloß ein Mittel ist. Zudem ist Schule ein denkbar schlechtes Mittel. Zwar erreicht man mit geringem Aufwand (1 Lehrer auf 30 Schüler, Großraum-Lehrräume, Zwangszuführung, weitgehender Verzicht auf Lärmschutz und Toiletten-Hygiene, minimalste Pausenaufsicht, Inkaufnahme von Unterrichtsausfall etc.) wenigstens ein Minimum an vermitteltem Lehrstoff. Andererseits wäre es reiner Zufall, wenn das von der Schulbürokratie vorgegebene Curriculum und die strikt vorgegebenen Lernorte und Lernzeiten sowie dessen Abfolge auch nur für ein Kind optimal wäre. Es ist in sich logisch, daß Beschulung immer und ausnahmslos, um es einmal höflich auszudrücken, reichlich suboptimal ist.
Der Besuch einer suboptimalen Anstalt kann nun aber niemals Pflicht sein, vielmehr ist es die Pflicht der Eltern, das Beste für Ihr Kind anzustreben. der von der Politik behauptete staatliche Erziehungsauftrag existiert zudem im Grundgesetz nicht, ist gar faschistoid. Eine plurale Gesellschaft entsteht nicht durch staatliche Einheitserziehung.
Aber die Chancengleichheit? Sicher gibt es Kinder, denen es bei ihren Eltern nicht gut geht, die Polizei spricht von 0,07 % (www.menschenverschmutzung.de). Auch haben es die einen Kinder besser bei ihren Eltern als andere. Dies ändert sich aber durch Verstaatlichung nur scheinbar, denn nun schaffen eben eine schlechte Schule, gute Lehrer oder Zufall kultusministeriell-reformerischen Erkenntnisstandes unterschiedliche Chancengleichheit. Und würde man es - Wunder der staatlichen Planwirtschaft - tatsächlich schaffen, alle Voraussetzungen für alle Kinder gleich sein zu lassen, blieben immer noch die Kinder verschieden. Das heißt, wie oben beschrieben, würde diese durchschnittsoptimierte Beschulung immer noch nur den allerwenigsten Kindern optimal gerecht. Dazu müßte es für jedes Kind individuelle - und vor allem - persönliche (!) Lernbetreuer geben. Dies kann ein Staat (wer immer dies sein mag) nicht leisten. Und deshalb hat die Evolution oder der Schöpfer wohl vor der Erfindung des modernen Staates, Elternschaft und Familie erfunden. Und genau deshalb kannte die preußische Verfassung, die Verfassung der Weimarer Republik ebenso wie das Österreichische Staatsgrundgesetz auch den Grundsatz, daß wem persönlich gefördertes Lernen durch Hauslehrer und Eltern nicht möglich sei, wenigstens eine Schule besuchen können solle (Unter Schulpflicht verstand der deutsche Kaiser 1825 die Pflicht der Stadt- und Dorfgemeinden, eine Schule vorzuhalten!). Dies entspricht auch dem Subsidiaritätsprinzip der Katholischen Kirche und der Liberalen (ja, die haben was gemeinsam) ebenso wie den Regelungen aller anderen westlichen Länder, ja, fast allen Ländern dieser Welt und auch dem Menschenrechtsverständnis der Vereinten Nationen. Nur die deutschen Landesgesetzgeber haben sich in die unsägliche Tradition der Nationalsozialisten gestellt, die 1938 erstmals den Schulzwang einführten, bis hin zur polizeilichen Zuführung von Kindern in die Schule und Strafmaßnahmen gegen "renitente" Eltern, die doch nur von ihrem natürlichen, vorstaatlichem Recht Gebrauch machen - zum Wohl ihrer Kinder. Das kann man von sehr vielen staatlichen Schulbetrieben nicht behaupten. Eine Pflicht zum Schulbesuch kann es also nicht geben, schon gar nicht zum Besuch einer Theatervorstellung.
Eigentlich sollte man seine Kinder sofort aus der Schule nehmen, wenn man sieht, mit welchen Mitteln die Politik bereit ist, Ihnen selbst eine einzige Theatervorstellung anzutun.