22.06.10
Wer einer polarisierenden Partei angehört, hat kein Recht auf ein Hotelzimmer
Hotelier bekam vor Gericht recht, dem NPD-Chef ein Hotelzimmer zu verweigern
(MEDRUM) Der Chef der NPD, Udo Voigt, verlor eine Klage vor Gericht gegen einen Hotelier, der ihm ein Hotelzimmer verweigert hatte.
Wie die Zeitung DerWesten berichtet, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder, daß ein Hotelchef das Recht hatte, dem Vorsitzenden der NPD ein Hotelzimmer zu verweigern. Der Hotelier pochte darauf, daß die Anwesenheit des NPD-Politikers das Wohlfühlgefühl seiner Gäste stören würde und war nicht bereit, ihn als Hotelgast aufzunehmen und erteilte ihm Hausverbot.
Der Richter gab ihm recht. Ein Hotelier dürfe sich seine Gäste aussuchen. Er sei im Hinblick auf die polarisierende Wirkung der Partei befugt gewesen, den NPD-Vorsitzenden in Sorge um das Image des Hotels auszuschließen, so der Richter zur Urteilsbegründung laut DerWesten.
Leserbriefe
Es wäre jetzt ja
Es wäre jetzt ja unglaublich interessant, wie der selbe Richter urteilen würde, wenn ein Hotelier ein homosexuelles Pärchen oder eine Frau in Burqua ablehnte oder vielleicht auch Herrn Lafontaine. Würde der Richter auch mit Verweis auf das polarisierende Auftreten der verhinderten Hotelgäste auf die Vertragsfreiheit des Hoteliers verweisen oder würde er den einschlägigen Diskriminierungsverboten den Vorrang geben?