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Was ist das für ein Journalismus, dessen Druck der Dekan der Ludwig-Maximlians-Universität gewichen ist?


13.06.08

Was ist das für ein Journalismus, dessen Druck der Dekan der Ludwig-Maximilians-Universität gewichen ist?

Ein Einzelfall hat Methode: Soll christlicher Humanität die Schlinge um den Hals gelegt werden?

von Kurt J. Heinz

(MEDRUM) Der Journalist Martin Thurau ging nicht gerade zimperlich um, mit der Freiheit der Wissenschaft an der Ludwig-Maximlians-Universität München. Ein tendenziöser Artikel, der jede fundierte Begründung schuldig blieb, und ein aburteilender, bedrohlich erscheinender Anruf an der Universität, und schon glitt sie dahin, die Freiheit der Wissenschaft und Lehre. (MEDRUM-Artikel v. 10.06.08) Ist das ein Einzelfall oder hat der Einzelfall bei Martin Thurau Methode?

Ein Blick in die Vergangenheit gibt Aufschluss. Sein Artikel „Eine subtile Form der Selektion“ vom 18. September 1998 über eine Schrift, die sich für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzt, lässt erkennen: Martin Thurau hat sich auch in vergangenen Zeiten nicht gerade als zimperlich gezeigt, wenn es um die Freiheit der Gedanken, vor allem christlicher Gedanken geht. Auch wer sich für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzt, muss sich vor seiner giftversprühenden Feder besonders in acht nehmen.

So war es im damaligen Falle "Lebensschutz" kennzeichnend, dass Thurau hemmungslos Ohrfeigen für Zeitgenossen austeilt, die nicht die Gedanken von Thurau vertreten. Wenn es darum geht, zu diskreditieren, scheut Thurau auch nicht, militaristisches Vokabular zielgenau zu verwenden. Als „Kampfschrift“ hat er einst die Schrift „Gestern ‚lebensunwert’ - heute ‚unzumutbar’ „ von Ärzten und Autoren bezeichnet, die aus Gewissensnot für den Schutz des ungeborenen Lebens eintreten. Hehre Argumente und Fakten werden als „verquirlt“ und „selbstgehäkelt“ abgeurteilt. Thurau macht sich nicht Mühe, sie zu entkräften oder wenigstens zu diskutieren. Dass sie nichts anderes zum Ziel haben, als einer Humanität für die Schwächsten zu dienen, die auf festen ethischen und christlichen Fundamenten steht, interessiert nicht. Einer Humanität freilich, die Martin Thurau zuwider zu sein scheint. Eine unbequeme Humanität, die den Hang des Menschen zur Selbstsucht zügeln und zur Besinnung auf das Recht des Lebens der Schwächsten rufen will. Nicht einmal diesem edlen Anliegen spendet Thurau sichtbaren Respekt.

Dieser christlich fundierten Humanität legte Martin Thurau vielmehr mit seinem damaligen Artikel die Schlinge um den Hals. Unliebsame Gedanken werden in die Schublade der „Verteufelung“ gelegt und ihre Vertreter als „erzkonservative Hardliner“ abgestempelt, die einen „ungewöhnlich harten Stoff“ für „ideologieverwöhnte“ Leser präsentieren. Ihre Begründungen seien „erbärmlich“. Wer nun seinerseits nach den Begründungen sucht, mit denen Martin Thurau seine Urteile rechtfertigt, sucht vergebens. Ganz wie in seinem Artikel über die LMU München: Der Leser hat sich gefälligst mit dem zufrieden zu geben, was Martin Thurau ihm vorsetzt und das "Wertesystem Thurau" zu übernehmen.

Erbärmlich, möchte man sagen. Das ist der Stil eines "Kampf- und Propagandajournalismus", der sich anmaßt, nach eigener Beliebigkeit verantwortungsbewusste Zeitgenossen in arroganter Weise zu verunglimpfen. Dabei bleibt er allerdings jede Begründung, selbst „verquirlte“ und „selbstgehäkelte“ Argumente, schuldig. Dem Druck eines solchen Journalismus ist der Dekan der LMU ausgewichen: Bedauerlich, denn der Einzelfall hat Methode.

 

Leserbriefe

Dies ist eine Schande,
diese Typen haben vergessen:
Die Weiße Rose war der Name einer Widerstandsgruppe in München während der Zeit des Nationalsozialismus. Im Juni 1942 wurde die Gruppe gegründet und bestand bis zum Februar 1943. Die Mitglieder der Weißen Rose verfassten, druckten und verteilten unter Lebensgefahr insgesamt sechs Flugblätter, in denen zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus aufgerufen wurde.
aus http://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fe_Rose
Erinnerung im Münchener Justizpalast Der erste Prozess gegen Sophie und Hans Scholl sowie gegen Christoph Probst fand am 22. Februar 1943 im Schwurgerichtssaal des Münchener Justizpalastes, Prielmayerstraße 7, statt, der zweite Prozess gegen weitere 14 Angeklagte, darunter gegen Prof. Huber, Alexander Schmorell und Willi Graf, am 19. April 1943 im Sitzungssaal 216 (heute 253). Dieser Sitzungssaal ist heute als Gedenkstätte ausgestattet und kann werktags von 09 Uhr bis 16 Uhr besichtigt werden, nicht aber vom 10. April bis 31. Mai und vom 10. Oktober bis 30. November (wegen der zu diesen Zeiten stattfindenden Juristischen Staatsprüfungen). Würden sie mit Hitler mitschwingen wie viele damals?