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Viele Fragen, wenig oder gar keine Antworten


18.01.12

Viele Fragen, wenig oder gar keine Antworten

Aufklärung der Landesregierung auf Fragen zu Verstößen gegen die niedersächsische Landesverfassung durch den ehemaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff für Fraktion der Grünen unzureichend

(MEDRUM) Viele Fragen, aber wenig oder gar keine Antworten, resümieren die Grünen im Niedersächsischen Landtag, nachdem die Landesregierung auf einen am 6. Januar gestellten Fragenkatalog zur Causa Wulff mit einem Schreiben vom 17. Januar 2012 reagiert hat.

Für den Abgeordneten Stefan Wenzel (Grüne) ist die erhoffte Transparenz in Fragen der Vermischung von privaten Interessen mit der Amtsführung des ehemaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff nicht eingetreten. Auf die im niedersächsischen Parlament gestellten Fragen erteilte die Landesregierung nur wenig Auskünfte. Das geht aus einer Stellungnahme der Grünen vom 17. Januar 2012 hervor, die auf die Antwort der Landesregierung zu 100 Fragen in der Affäre Wulff Bezug nimmt.

Die parlamentarische Anfrage an die Landesregierung war mit der Kernfrage überschrieben: "Hat der ehemalige Ministerpräsident des Landes Niedersachsen gegen geltendes Recht verstoßen?" Der Untertitel: Fragen an die Landesregierung zu Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung. Darauf antwortete die Landesregierung, nahm aber zu vielen Punkten keine Stellung, sondern verwies insbesondere auf das Recht informationeller Selbstbestimmung von Personen, das Bankgeheimnis und das Steuergeheimnis, die eine Erteilung von Auskünften laut Landesregierung verhinderten.

„Nun gibt es zwar eine Reaktion der Landesregierung, aber keine wirkliche Antwort“, so Stefan Wenzel. „Zu vielen Punkten gibt es nur wenige Auskünfte, und zu noch viel mehr Punkten gar keine!“ Der Grünen-Politiker kritisierte, dass in dem Schreiben der Landesregierung das Thema Kreditvergabe gar nicht bearbeitet worden sei. Dazu hatte die Landesregierung festgestellt: "Diese Fragen richten sich auf private Vertragsverhältnisse. Nach sorgfältiger Prüfung ist ein möglicher Amtsbezug nicht vorhanden. Zudem sind die Rechte Dritter auf informationelle Selbstbestimmung betroffen. Die Stellungnahme der Landesregierung steht im krassen Widerspruch zu einem juristischen Gutachten, in dem der Universitätsprofessor Hans Herbert von Arnim zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung kommt. Danach sind die Indizien "erdrückend", dass der frühere Ministerpräsident gegen das niedersächsische Ministergesetz verstoßen hat und ein Amtsbezug vorliegt, insbesondere ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Gewährung eines Privatkredites des Ehepaars Egon und Edith Geerkens sowie Amtshandlungen von Christian Wulff bestand, der Egon Geerkens mehrfach auf Auslandsdienstreisen mitnahm (MEDRUM berichtete).

Die weitere Klärung im Landtag soll Gegenstand der heute beginnenden Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags sein, mit der Aktuellen Stunde am Mittwoch, der Dringlichen Anfrage am Donnerstag und den Anträgen am Freitag.


15.01.12 MEDRUM Christian Wulff unter erdrückendem Korruptionsverdacht