Deutschland darf Euro-Staaten retten
Deutschland darf sich laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an den Griechenland-Hilfen und dem Euro-Rettungsschirm EFSF beteiligen. Die Richter wiesen damit die Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgestaltung der Hilfsmaßnahmen für pleitebedrohte Euro-Länder ab. Sie entschieden, dass dadurch das Haushaltsrecht des Bundestags nicht so stark eingeschränkt werde, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz erkennbar sei. Die Richter halten aber ein größeres Mitsprachrechte des Bundestags bei den Rettungsmaßnahmen für erforderlich.