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Urteil des BGH: Nutzer für offenes WLAN verantwortlich

Titel: 
Urteil des BGH: Nutzer für offenes WLAN verantwortlich
Quelle: 
Frankfurter Rundschau
vom: 
12.05.10
Zum Inhalt: 

Der Bundesgerichtshof hat die Sicherungspflichten bei einem WLAN-Anschluss konkretisiert und dabei den Passwortschutz betont. Private Anschlussinhaber müssten ihre Netzwerksicherheit zwar nicht ständig dem neuesten Stand der Technik anpassen, aber die zum Zeitpunkt der Installation des Routers "marktüblichen Sicherungen" einhalten, entschied der BGH am Mittwoch in Karlsruhe.